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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

erstmal sorry für den Titel, mir ist atm kein besserer eingefallen.

Folgender Sachverhalt:

Bis zum Jahr 2006 gibt es bei der Firma X neben den 12 Monatsgehältern für die tariflichen Mitarbeiter ein 13., ein 14. Monatsgehalt und Urlaubsgeld.

Die zum 01.08.2006 eingestellten Azubis haben die beiden zusätzlichen Monatsgehälter und das Urlaubsgeld anteilig ausbezahlt bekommen.

Seit dem 01.01.2007 ist eine neue Betriebsverordnung in Kraft getreten, die für tarifliche Mitarbeiter statt dem 14. Monatsgehalt einen leistungsorienter Bonus vorsieht. D.h. je nachdem wie die vorgegeben Zielvereinbarungen für ein Jahr erfüllt wurden, erhält der Mitarbeiter einen gewissen Prozentsatz seines Gehaltes als Bonuszahlung.

Jetzt verhält es sich aber so, dass die Azubis von der Bonus-Regelung explizit ausgenommen wurden und somit nicht an dem Programm teilnehmen können.

Als wir vor 2 Wochen mal bei den Personalern nachgefragt haben, wie sich das eigentlich mit dem 13., 14. Monatsgehalt und Urlaubsgeld so verhält, wurde uns gesagt, dass das 14. Monatsgehalt bzw. seit diesem jahr die Bonuszahlung im April gezahlt werden, aber wir ja vom Bonus ausgeschlossen sind. Daraufhin erklärten wir, dass aber auch kein 14. Gehalt bei uns eingegangen sei, was die Personaler prüfen wollten.

Heute auf erneute Nachfrage sagte man uns dann: "Da dies nirgends festgelegt zu sein scheint, haben wir entschieden, dass wir es dabei belassen und bei Ihnen das 14. Gehalt wegfällt".

wir haben mittlerweile mal nachgesehen, der Ausbildungsvertrag enthält nur das monatliche Gehalt in den 3 Lehrjahren, sagt aber nichts über die Sonderleistungen aus. Haben wir da noch Möglichkeiten, oder Pech gehabt und können nichts machen?

Soweit ich weiß, steht der Wegfall des 14. MG in der Betriebsvereinbarung, die auch die Regelungen zur Bonuszahlung vorschreibt und in der ebenfalls steht, dass die Azubis ausgeschlossen sind, also müssten wir doch auch vor dem Wegfall ausgeschlossen sein, oder nicht?

Grüße und vielen Dank im voraus

Kel

Normalerweise gibt es in Arbeitsverträgen einen Passus der besagt, das alle Zahlung über die Monatsgehälter hinaus freiwillig sind und daher darauf kein Anspruch besteht. Wenn du einen solchen hast guckst du wohl in die Röhre...

Ansonsten gilt der übliche Rat: Frag einen Anwalt.

Hi, danke für die schnelle Antwort.

hm,

das müsste ich noch prüfen, wegen dem Passus, wird aber vermutlich so sein.

Wenn ich das Geld hätte nen Anwalt zu fragen, könnte ich auch so auf das 14. MG verzichten, so viel kriegen wir als Azubis ja auch nicht ^^. Aber wenn man sich selber versorgen muss, kann man auf sowas schon angewiesen sein.

Schade eigentlich :(

JAV gibt es (noch) nicht. Betriebsrat ist etwas, naja..., übereifrig und wenn wir bei dem auch nur leise husten würde das ne Menge auslösen, so das wirklich jeder weiß, dass wir nach dem gespräch mit den persos beim Betriebsrat waren.

Trotzdem wird es wohl genau darauf hinauslaufen ^^

oft heisst es im Ausbildungsvertrag: <sinngemäss>bezahlt wird nach dem geltenden Tarifvertrag</>

Geht das Gehalt denn nach einer Betriebsverordnung, einem neuen Tarifvertrag, Haustarifvertrag oder Ergänzugstarifvertrag o.ä.?

<-- 12 Gehälter, 0 Bonus, 0 Überstunden bezahlen, 0 Überstunden abfeiern und wer ist eigentlich dieser Urlaub, von dem die alle reden...

wir haben mittlerweile mal nachgesehen, der Ausbildungsvertrag enthält nur das monatliche Gehalt in den 3 Lehrjahren, sagt aber nichts über die Sonderleistungen aus. Haben wir da noch Möglichkeiten, oder Pech gehabt und können nichts machen?

Sonderzahlungen sind freiwillig. Stehen sie also nicht im Vertrag, müssen sie auch nicht gezahlt werden. Es sei denn, es existiert eine Betriebsvereinbarung. Aber da die vorherige Betriebsvereinbarung durch die neue abgelöst wurde, gilt, was in der neuen Vereinbarung steht.

Soweit ich weiß, steht der Wegfall des 14. MG in der Betriebsvereinbarung, die auch die Regelungen zur Bonuszahlung vorschreibt und in der ebenfalls steht, dass die Azubis ausgeschlossen sind, also müssten wir doch auch vor dem Wegfall ausgeschlossen sein, oder nicht?

Nö. Da nur die neue Vereinbarung gilt, gilt, was dort steht. Ein Wegfall betrifft euch lt. der neuen Vereinbarung insofern nicht, weil keine Vereinbarung mehr über ein 14. MG besteht.

@Rumpel

Prinzipiell hast Du recht, dass es so einen Satz im Ausbildungsvertrag geben muss (!). Die Zahlung und Höhe der Vergütung muss lt. BBiG aber dennoch im Vertrag angegeben sein.

bimei

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