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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Leute,

ich bin nun seit September 2004 bei meinem Momentanen Arbeitgeber(Deutscher Konzern) und will nun kündigen um zu einem anderen zu wechseln.

Vertraglich ist meine Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Ich kann als zum 01.10.07 in der neuen Firme anfangen. Ist es ausreichend wenn ich die Kündigung so schreibe

(Einschreiben mit Rückschein)

Momentanen Firma

- Personalabteilung -

Eine Straße 1

0190 Eine Stadt

Mein Name

Meine Straße

Meine PLZ und Ort

Personalnummer: XXXXXXXXXXXXX

Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit Kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.09.2007.

Bestätigen Sie mir dies bitte kurz schriftlich.

Mit freundlichem Gruß,

Mein Name

Was haltet ihr davon?

Ich benötige die schriftliche Bestätigung da ich über die Firma Vergünstigungen bekomme die ich erst nach einer Korrekten Eintragung der Kündigung im SAP abbestellen kann.

Ist es ausreichend wenn ich die Kündigung so schreibe

Das ist ausreichend, ja, mehr musst Du nicht schreiben.

Aaaaber:

Kleinigkeit: "Betreff:" schreibt man nicht mehr, ist aber unerheblich.

Wichtig: Kündige fristgerecht zum 30.09., sonst wird die Kündigung möglw. nie wirksam, da es keinen 31.September gibt. ;)

Und wenn das doch jemals so sein sollte und die Zeitrechnung nicht von vorn beginnt, schon gar nicht im Jahr 2007. :D

Hast Du wirklich 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende?

bimei

  • Autor

Ahh ja danke für den Tip mit dem Datum. Darauf habe ich echt nicht geachtet.

Zur Kündigungsfrist enthält mein Arbeitsvertrag den folgenden Passus:

Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher oder sonstiger rechtler Bestimmungen für eine der beiden Seiten, so gilt die verlängerte Frist für die andere Seite in gleicher Weise.

Laut Wikipedia sehen die Gesetzlichen Kündigungsfristen wie folgt aus:

1. 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,

2. 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

3. 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

4. 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

5. 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

6. 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

7. 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Ok, dann soweit klar. Meine Nachfrage bzgl. der Kündigungsfrist deshalb, weil 1 Monat nicht gleich 4 Wochen und wenn jemand "knapp" kündigt, kann er/sie mit vier Wochen böse reinfallen. ;)

bimei

Egal.

Das eine kann nicht ohne das andere. ;)

Gruß Starry

(Einschreiben mit Rückschein)

Einfach ausdrucken, unterschreiben und in der Personalabteilung abgeben (wenn die nicht ganz woanders ist). Das ganze (Die Abgabe der Kündigung) schriftl. bestätigen lassen. Kommt für dich viel billiger und spart mind. 1 Tag.

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