Veröffentlicht 25. August 200718 j 1 Monat (wie gesetzlich mindestens vorgeschrieben) oder die Höchstdauer von 4 Monaten? Bei mir faire 3.
26. August 200717 j Zur rechtlichen Grundlage: Ausbildungsvertrag: BBiG § 20, maximal 4 Monate. Arbeitsvertrag: BGB § 622, maximal 6 Monate.
27. August 200717 j reden wir vom beruf oder ausbildung? Ich schätze mal es geht um die Ausbildung. Ich denke, sonst wär dieser Thread nicht im Unterforum "Ausbildung im IT-Bereich" Ich hatte damals 3 Monate.
27. August 200717 j Bei der Ausbildung waren es 3 Monate, danach ein befristeter Vertrag (12 Monate) ohne Probezeit, welcher nach 7 Monaten bereits in einen unbefristeten Arbeitsvertrag gewandelt wurde.
29. August 200717 j g* mein Arbeitgeber geht von vier Monaten aus. Nur da er leider in dem IHK Formular vergessen hat überhaupt etwas bzgl der Probezeit einzutragen, beträgt diese nur die Mindestzeit von vier Wochen.
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