mineralquell Geschrieben 4. September 2007 Geschrieben 4. September 2007 Hallo erstmal.. ALSO, ich bin im 3ten Ausbildungsjahr (Systemintegration). Bisher war es immer so, dass wir nach der Berufsschule nicht mehr in den Betrieb mussten (wir haben Blockunterricht, dh immer 4-5 Wochen am Stück). Jetzt ist unserem Ausbilder aufgefallen, dass wir ja nur 29 Schulstunden haben. Neuerdings verlangt er von uns, dass wir unsere kompletten 39 Stunden "abarbeiten", dh wir sollen jeden Tag nach der Berufsschule nochmal in den Betrieb fahren und da ca. 2 Stunden arbeiten (1st Level Support). Meine Frage: In wiefern ist das beim Blockunterricht "erlaubt". Kann unser Ausbilder das einfach von uns verlangen? Es ist ja nun nicht so, als würden wir in der Schule gar nix machen und müssten dafür nicht lernen. Wenn ich jetzt aber jeden Tag noch bis 16 Uhr arbeiten soll, werd ich bestimmt nicht noch danach für die Schule lernen. Ich finde das wirklich zuviel verlangt.
Ntl Geschrieben 4. September 2007 Geschrieben 4. September 2007 Bist du minderjährig: Ein Beschäftigungsverbot besteht auch in Wochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Unterrichtsstunden. Diese Unterrichtswochen entsprechen einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (§ 9, Abs. 1, Nr. 3 und Abs. 2, Nr. 2 JArbSchG). Zulässig sind nur zusätzliche betriebliche Ausbildungsmaßnahmen bis zu zwei Stunden wöchentlich (§ 9, Abs. 1, Nr. 3 JArbSchG). Bist du nicht minderjährig, kann der AG von dir verlangen, dass du nach der Berufsschule noch arbeiten gehst, bist du deine Stunden voll hast. Dabei zählt die Zeit, die du von der Berufsschule zur Arbeit brauchst, zur täglichen Ausbildungszeit.
mineralquell Geschrieben 4. September 2007 Autor Geschrieben 4. September 2007 ne, bin nich mehr minderjährig danke für die antwort
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