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Empfohlene Antworten

Wenn der Arbeitgeber ein Tool installiert, mit dem er bei Bedarf z.B. auf den Bildschirm gucken oder Tastatureingaben mitprotokollieren kann, ohne dass der Mitarbeiter das mitbekommt, ist meiner Meinung nach noch keine "permanente heimliche Leistungs- und Verhaltenskontrolle".

Ist ja schön und gut bzw eigentlich ist es eher traurig. Aber das ändert nichts dran das der Arbeitgeber es nicht darf, dabei ist es egal ob er das permanent oder nur "zwischen durch" macht ;)

Gut zu wissen ;-)

Wenn er es aber ankündigt und du das ganze akzeptierst und unterschreibt, darf er es doch aber oder ? :nett:

Ist ja schön und gut bzw eigentlich ist es eher traurig. Aber das ändert nichts dran das der Arbeitgeber es nicht darf, dabei ist es egal ob er das permanent oder nur "zwischen durch" macht ;)
Hast du zufällig einen Verweis zum Gesetz oder zu irgendeinem Urteil? Würde mich interessieren.

Hallo,

zu diesem Thema kann ich folgende Links empfehlen:

Artikel von heise.de Trojaner vom Chef

Artikel von securitymanager.de, der u.a. die folgenden Fragen beantwortet:

  • Kann der Arbeitgeber nach seinem Belieben Software zur Kontrolle und Überwachung der Internetnutzung einführen?
  • Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter heimlich überwachen, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dieser dem Unternehmen schadet?
  • Wie haben die Mitarbeiter über IT-Security-Maßnahmen informiert zu werden und wie muss eine Zustimmung erfolgen?
  • Zu welchem Zeitpunkt muss ein Unternehmen seinen Betriebsrat über die Installation technischer Systeme für die IT-Security informieren?

Und zu guter Letzt ein hoch aktueller Artikel von monster.de: Der Chef sieht alles

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