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Ausgleichen von Ga1 oder GA2


peteyo

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Hallo,

Ich bin auch so ein Kandidat, der die Prüfung (FISI Abschlussprüfung

Winter 07)eigentlich nur bestehen will;)

Jetzt wollte ich mal fragen (weil Lehrer und Ausbilder nciht so gut informiert sind), wie die Rechnung eigentlich gemacht wird für das Bestehen.

Stimmt es, dass man mit 30% in einem Teil sogar noch bestehen könnte, wenn man es ausgleichen kann?

Es wäre nett, wenn mir einer mein Gewissen beruhigen kann;)

Grüße pete

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Ja, ihr habt Recht, hab das eben nochmal in einem Buch zur Prüfungsvorbereitung nachgeschlagen. Man kann auch bestehen, wenn man in einem Aufgabenteil weniger als 50 % hat, muss dann halt ausgeglichen werden durch die anderen Teile. Mit einem einzigen Aufgabenteil kann man die ganze Prüfung nur dadurch verhauen, dass man weniger als 30 Punkte hat.

Beispiel: Teil 1: 40 Punkte, Teil 2: 60 Punkte, Teil 3: 50 Punkte => 50 Punkte insgesamt => bestanden :)

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GA1 und 2 zählen 40% und Ga3 nur 20 man kann sich nur die durchschnittsnote verbessern, aber eine mangelhafte note ist nicht zugelassen!

Aus der Verordnung, § 15 Abschlußprüfung

[...]

(6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht.

(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

ITKTAusbV - Einzelnorm

Bisher hat sich die Verordnung nicht geändert.

bimei

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