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Geschrieben

Hallo,

ich bin zur Zeit stark daran Interessiert einen Online Shop aufzumachen.

Ich mache eine Ausbildung als Fachinformatiker.

Privat verkaufe ich scon oft Sachen über Foren etc.

Da ich damit bis jetz ganz gut klar gekommen bin dachte ich mir mich mal an einen Onlnine Shop zu machen.

Ich weiß. Ihr denkt jetzt vielleicht das das nur ein "tick" ist, aber ich will das ja auch nicht jetzt sofort sondern langsam an die Sache rangehen.

Das ich einen Gewerbeschein benötige ist mir schon mal klar ;)

Meine erste Frage wäre die Software.

Was benötige ich da so alles und was wäre für meine Größenverhältnisse gut?

Anbieten werde ich in dem shop Anfangs nur Dienstleistungen, später sollen dann auch noch Artikel (ca. 300) verschiedene dazu kommen.

Wie sieht es mit Space usw aus. Sollte ich mir für den Shop nen Server einrichten?

Meine nächste Frage wäre zur Buchhaltung.

Was genau muss ich da dakoumentieren?

Anschaffungskosten?, Verkaufseinnahmen? Umsatz`? Gewinn?

Ich würde mich über ein paar ordentliche Antworten freuen.

Geschrieben

Ich kann nicht alles beantworten, aber ein paar wesentliche Sachen.

Als Online-Shop kann ich xt:Commerce empfehlen, das hat wirklich sehr viele Funktionen und lässt sich unter anderem auch an Warenwirtschaftssysteme anbinden und es ist kostenlos da es aus dem oS:commerce hervorgegangen ist.

Passend dafür wäre auf jeden Fall ein eigener Server mit SSL-Zertifikat um deinen Kunden die nötige Sicherheit zu bieten. Auf dem Server muss dann noch ein Webserver (Apache, ISS je nach BS) mit PHP und MySQL eingerichtet werden.

Wenn du nicht vor hast mehr als 17.500€ im ersten Jahr an Umsatz zu machen, dann solltest du dich mal mit dem Thema Kleinunternehmen beschäftigen, dass kann dir viel Arbeit ersparen, weil der Aufwand für Buchhaltung vergleichsweise gering ist.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Geschrieben

Nein auf keinen Fall

Es soll nur ein kleiner Nebenverdienst werden.

Der Shop soll einfach und schlicht sein.

Benutzer registriert sich mit seinen Daten, Legt alles in nen Warenkorb, schickt die bestellung ab, bekommt eine Bestätigung und Bezahlungsinformation, bezahlt, bekommt die Ware und die rechnung. Fertig.

Ich möchte mit dem Shop nicht reich werden.

Es soll als Freizeitbeschäftigung dienen und gleichzeitig auch als Lernmöglichkeit da ich zur Zeit in der Ausbildugng zum Fachinformatiker bin.

Anfangs soll es also wirklich so einfach wie möglich sein.

Geschrieben

Also für den Anfang denke ich ist kleinunternehmer definitiv der Fall.

Nun. Wie gehe ich am besten an so eine Sache ran?

Vorrausgesetzt ich habe das Wissen und die Erlaubnis dazu.

Soll ich zuerst die technischen Sachen hinter mich bringen also ein kleinen Testshop erstellen der noch nicht online ist und damit alle Funktionen testen?

Danach dann alles Rechtliche klären?

Wie sieht es mit der Buchführung aus?

Muss ich die Irgendwo vorzeigen oder warum ist das nötig.

Natürlich würde ich es für mich privat auch machen aber warum muss man es überhaupt machen.

Geschrieben

Um dich mit Shopsystemen vertraut zu machen, kannst du dir auch erstmal lokal einen Webserver auf deinem PC/Laptop einrichten. Aber man muss es ebenfalls nochmal testen wenn man es auf einen Server überträgt.

Wenn du dich beim Gewerbeamt anmeldest, bekommst du von Finanzamt dann einen Erfassungsbogen und letztendlich eine Steuernummer zugestellt, die du auf allen Rechnungen angeben musst.

Auf dem Anmeldebogen entscheidet man sich welche Art der Buchführung man nutzen will. Z.b. eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, die gibt man dann soviel ich weis zusammen mit der Steuererklärung ab.

Geschrieben

Vertrieb im IT Bereich und Kleinunternehmen passt wohl ned wirklich zusammen. Über die 17500 € wird man da wohl rausschießen. Andererseits benötigt man mindestens 2-3 Jahre, bis ein Onlineshop mal läuft. Also wenn du ned bei Ebay verkaufst und im Prinzip für deinen Shop wirbst, wirst vermutlich sogar unter den 17500 kommen.

Shopsystem wurde oben ja schon genannt. Einen eigenen Server deswegen zu haben, ist Schwachsinn. Das würde ich eher mal in Betracht ziehen, wenn der Shop mal richtig rund läuft und dasolltest mind. im sechsstelligen Bereich liegen.

Mal eben einen Shop aufstellen ist aber ned so leicht. Schuld daran ist unser deutsches Recht, oder sagen wir die Spinner, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Geld lieber anders verdienen zu wollen.

Man muß unheimlich aufpassen, dass man sich nicht aus Versehen ein Ei legt. Es gibt diverse Dinge zu beachten. Ob jetzt AGB, Versandkosten in der Nähe des Artikels etc.

Bindet man seinen Shop an Sicherheitszertifikaten wie Trusted Shops etc., bekommt man sein Gütesiegel ohnehin nicht, bevor alles 100% passt. Leider auch kein billiger monatlicher Spaß, der sich aber normalerweise rechnet.

Dazu kommt noch die Zeit, die man einplanen kann für Retouren, RMA ...

Also alles kein Zuckerschlecken. Aber ich drück dir die Daumen :)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

hallo erstmal, habe mir das alles schön fein durchgelesen. und nicht schlecht,.

jetzt meine frage. eine ein programm wo ich ein shop errichten kann erworben.

würde das programm auch gern nutzen. mein frage wäre jetzt, viele internet anbieter bieten alles in einem paket ( mit programm, was ich ja schon habe ), was ich ja eigendlich nicht bräuchte.

habe die letzten tage damit verbracht ein server zu finden wo ich mein shop reinstellen könnte um es dort aufzubauen.

da ich bestimmt bei 100 artikel bin, dazu bilder habe und einige an seiten ( anmeldung, kontaktdaten und und und), weis ich nicht genau in welchen bereich ich suchen müsste um was passendes zu finden.

ich würde mich sehr freuen wenn einer von euch allen hier mir helfen könnte

Geschrieben
na dann,

wichtig ist, dass dein arbeitgeber dir die erlaubnis geben muss wenn du es nebenbei während der ausbildung machst.[...]

Der Arbeitgeber muss dir nur die erlaubnis dazu geben, wenn dies im Arbeitsvertrag steht. Ansonsten muss er noch nicht einmal informiert werden, dass man das macht, wenn bestimmte Regeln beachtet werden. Besser ists natürlich, wenn man ihn zumindest informiert.

Viele Arbeitsverträge enthalten die sogenannte "Nebentätigkeitsklausel", die besagt, dass die Ausübung von Nebentätigkeiten (das gilt auch für unentgeltliche!) der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, es sei denn, die Interessen des Arbeitgebers werden durch die Nebenbeschäftigung nicht berührt.

[...]habe die letzten tage damit verbracht ein server zu finden wo ich mein shop reinstellen könnte um es dort aufzubauen.

da ich bestimmt bei 100 artikel bin, dazu bilder habe und einige an seiten ( anmeldung, kontaktdaten und und und), weis ich nicht genau in welchen bereich ich suchen müsste um was passendes zu finden.

ich würde mich sehr freuen wenn einer von euch allen hier mir helfen könnte

Sollte das Programm komplett als PHP oder ASP o.ä ausgelegt sein, so brauchst du nur einen geeigneten Webspace mit MyDSQL-Datenbank und PHP- oder ASP-Unterstützung. Entsprechende Angebote hat eigentlich jeder Webspaceanbieter für wenige Euro im Angebot. Da das Angebot also ziemlich gross ist, kann man da auch schlecht zu einem bestimmten raten. es kommt drauf an, worauf du Wert legst. Hochverfügbarkeit der Server, schnelle Anbindung, automatische Sicherung des Webspace oder sonstige Sachen kosten z.B. meist etwas mehr. Und dann ist halt noch wichtig, ob du lieber ein kleines Unternehmen nimmst, das vielleicht besseren Support bietet, oder einen der grossen Anbieter.

Um dir weiterhelfen zu können, müssten wir erst einmal die Anforderungen des Shopprogramms kennen.

Geschrieben
Der Arbeitgeber muss dir nur die erlaubnis dazu geben, wenn dies im Arbeitsvertrag steht. Ansonsten muss er noch nicht einmal informiert werden, dass man das macht, wenn bestimmte Regeln beachtet werden.

Aus welcher Quelle beziehst du diese Aussage?

Geschrieben

Das habe ich aus mehreren Quellen. Eine davon z.B. die "Ratgeber Recht"-Seite des ARD (Zitate daraus siehe unten), die ich für ziemlich vertrauensvoll halte.

Darf ein Arbeitnehmer grundsätzlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen?

Ja, die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer kann sich auf die Grundrechte der Art. 12 bzw. Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes berufen.

Bedarf die Aufnahme einer Nebentätigkeit der Genehmigung des Arbeitgebers?

Nur, wenn besondere Regelungen bestehen. So ist beispielsweise die Nebentätigkeit von Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst genehmigungspflichtig. Vgl. § 42 Beamtenrechtsrahmengesetz, § 64 Bundesbeamtengesetz, § 11 Bundesangestelltentarifvertrag).

Quelle

Ebenso hier und hier

Übt man die Nebentätigkeit als Angestellter aus, so müssen die Gesetze zu den maximal erlaubten Arbeitszeiten eingehalten werden. Wird die Nebentätigkeit als Selbständiger ausgeübt, entfällt dies.

[Nachtrag]

Anzeigen muss man die Beschäftigung jedoch, wenn dies im Arbeitsvertrag drin steht. Auch wenn sich die Gerichte da noch nicht so ganz einig sind.

[/Nachtrag]

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