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Selbstständig im Nebenerwerb

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Ich plane neben meinem Beruf mich ein wenig Selbständig zu machen (Kleinunternehmer) und wollte aus diesem Grund von meinem Chef eine genehmigung holen.

Wie schreibt man dies am besten? Bzw. gibt es dafür Standardschreiben?

Wer hat damit schon Erfahrung?

MfG

Wer hat damit schon Erfahrung?

Ich bin damals zu meinem Chef gegangen und hab ihn gefragt, wie das in der Firma gehandhabt wird. Nachdem ich aber nicht in Konkurrenz zum Unternehmen treten kann und mein Nebenerwerb recht überschaubar ist, brauchte ich gar nix einreichen und er hat's mir mündlich genehmigt.

ICQ

Hallo,

ich wollte auch etwas nebenbei verdienen und die Stadt möchte Rechnungen von mir ausgestellt haben, also brauch ich ein Gewerbeschein.

Nun habe ich gelesen das wenn dies im gleichen Bereich wie meine Ausbildung ist, es zu Problemen kommen kann. Somit habe ich mein Chef gefragt und der war nicht so begeistert aber hätte nichts dagegen...

Sollte ich mir das schriftlich geben lassen ? ansonsten kann das zur Küdigung führen wenn man im gleichen Bereich wie die Ausbildung ein Nebenjob macht, hab ich gelesen.

Kann mir jemand helfen? wäre schade um das zusätzliche Geld.

  • Autor

Ich kann mir eigentlich nicht Vorstellen warum er was dagegen haben sollte.

Wenn du nicht grad im Ortansässigen Computerladen lernst und ihm damit die Arbeit wegnimmst.

In welcher Branche ist denn dein AG?

Mein Arbeitgeber entwickelt Webseiten und Programme (Software)...

und nun wollte ich einer Freundin beim Programmieren von Datenbanksoftware nachmittags / am abend auf ihrer Arbeit helfen...

Somit wäre das ja die selbe Branche ... :/

Schriftlich ist immer gut...

Erkundigt euch aber mal wegen dem Kindergeld, wenn ihr welches bekommt.

Bin mir nicht sicher, kann aber sein, dass wenn ihr zuviel verdient das dann gestrichen wird.

ja ist es, ich glaub ich lass das lieber sein...

ist das so ? mein bruder hat ein Gewerbeschein ...

kannst du das belegen ?

will keine Probleme bekommen...

  • Autor

Belegen kann ich es leider nicht.

Ich weiß nur das es gemacht wurde, denn mein letzter Vorgesetzter bekamm dies von unserem Chef auch verboten und letzendlich lief die Firma auf seine Frau.

Er hat halt ausgeführt und Sie die Rechnungen geschrieben.

Inwieweit das rechtlich i.O. kann ich dir leider nicht sagen. Kommt eben drauf an wie du das mit der Abrechnung deiner Stunden machst? Wenn du und dein Bruder in einen Topf arbeiten geht das sicher, wenn er dir aber Lohn zahlt dann muss du den zweiten Job ja auch melden.

So denke ich mir die Sache zumindest.

offiziell darfst du natürlich kein mitarbeiter in seinem gewerbe sein und du darfst auch kein Lohn von ihm bekommen.

Sprich, er muss dir das Geld im Prinzip schwarz auszahlen.

Wenn aber Geld weg geht, muss er das irgendwie in seiner Bilanz belegen, somit müsste das eigentlich auffliegen.

Oder aber er zahlt sich den Gewinn aus, und schenkt dir dann einen Teil davon. Somit hättest du nichst mit der Firma zu tun und würdest trotzdem dein Geld legal bekommen.

Hättest aber natürlich keinen Arbeitsvertrag und nichts, würdest also nicht dort arbeiten...

verstehe, dann lass ich die Finger davon...

  • Autor

Dein Bruder könnte dich doch mit Hilfe seiner Privatentnahme entlohnen.

Das düfte zwar eine rechtliche Grauzone sein wenn ich das so richtig überdenke.

Aber es wird einem ja schnell schwindelig wenn man sich durch die Deutschen Gesetzte fädelt.

Dein Bruder könnte dich doch mit Hilfe seiner Privatentnahme entlohnen.

Das düfte zwar eine rechtliche Grauzone sein wenn ich das so richtig überdenke.

Das ist wohl kaum eine Grauzone sondern nicht legal. ;)

Ne ncih lassen, würde mich mal interessieren wer das Prüfen sollte was mit den Privatentnahmen passiert? Außer das der Inhaber die glaub ich versteuern muss wird da gar nix überprüft. Oder doch?

Also so wie ich das sehe ist in diesem Artikel nur geklärt worden das es möglich ist als Personengesellschaft Privatentnahmen zu tätigen (Sprich OHG, GbR, Ich AG), jedoch nicht wie es dann versteuert werden muss. Warscheinlich muss das dann einfach je nach Steuerklasse mit in das Einkommen gerechnet werden. Weiß es aber nicht genau da ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe ;) was ich aber leider demnächst muss :(

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