Veröffentlicht 22. Februar 200817 j Hallo, währen meiner Jobsuche habe ich zwei feste Angebote bekommen eine stelle zu besetzen. Von beiden Firmen habe ich eine schriftliche zusage bekommen. Ich habe auch mündlich eingewilligt. Kann ich jetzt einen von den zwei Parteien absagen? Ich denke mal schon, oder... Falls ich nun bei beiden Firmen einen Arbeitsvertrag eingehen würde (Unterschreiben), kann ich dann noch einen von den beiden kündigen? Grüße
22. Februar 200817 j Was willst Du sonst machen? Klonen kannst Du dich glaube ich nicht um bei beiden arbeiten zu gehen. Frank
23. Februar 200817 j Hallo, währen meiner Jobsuche habe ich zwei feste Angebote bekommen eine stelle zu besetzen. Von beiden Firmen habe ich eine schriftliche zusage bekommen. Ich habe auch mündlich eingewilligt. Kann ich jetzt einen von den zwei Parteien absagen? Ich denke mal schon, oder... Falls ich nun bei beiden Firmen einen Arbeitsvertrag eingehen würde (Unterschreiben), kann ich dann noch einen von den beiden kündigen? Grüße Du solltest dich auf jeden Fall schon vorher für eines der beiden Unternehmen entscheiden. Bei beiden unterschreiben kannst du nicht, da du wahrscheinlich nicht auf beiden Seiten gleichzeitig deine Pflichten einhalten kannst.
26. Februar 200817 j AFAIK, ist ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ebenso gültig wie ein schriftlich abgeschlossener. In der Realität wird es aber wohl kaum vorkommen, dass eine Firma auf dieser Grundlage vor das Arbeitsgericht zieht ;-).
26. Februar 200817 j Falls Du bei einem Unternehmen unterschreibst, dann unterliegst Du auch der entsprechenden Kündigungsfrist denke ich. Das Unternehmen dem Du fernbleibst könnte versuchen Schadensersatz geltend zu machen, immerhin haben Sie die Suche nach einem neuen MA ggf. aufgegeben und können ein Projekt nicht rechtzeitig starten ... Also nur bei demjemnigen Unterschreiben wo es Dir auch wirklich ernst ist.
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