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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

Gestern habe ich meinen Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgeber erhalten (Öffentlicher Dienst - Westen).

Vom Abteilungsleiter und Personalchef wurde mir gesagt das ich währen der Probezeit (6 Monate) nach einer kleiner Entgeltstufe bezahlt werde somit bekomme ich während der Probezeit E7 und nach den Sechs Monate E8.

Dass kann ich garnicht verstehen, und mir war es etwas unangenehm genauer nachzufragen.

Außerdem ist im Arbeitsvertrag nichts von irgendwelchen Sonerleistugen/Zuschlägen die rede. Was eigentlich im ÖD angebracht währe.

z.B. Ballungsraumzuschlag, Essensgeld usw...

Grüße

Dass kann ich garnicht verstehen, ...

Ist doch ganz normal (und sinnvoll), dass in Arbeitsverträgen ein höheres Gehalt nach Ablauf der Probezeit vereinbart wird.

Freu Dich doch, andere müssen nach der Probezeit fragen, ob sie eine Erhöhung bekommen.

Außerdem ist im Arbeitsvertrag nichts von irgendwelchen Sonerleistugen/Zuschlägen die rede.

Auch das ist i.d.R. normal, wenn es Tarifverträge gibt. Es reicht eine Angabe "xyz regelt der jeweils gültige Tarifvertrag abc" oder ein ähnlicher Satz.

Wie stellst Du Dir das sonst auch vor? Sollen bei jedem neuen Tarifvertrag hundertausende Arbeitsverträge neu geschrieben werden? Das könnte u.U. sogar zu Änderungskündigungen führen oder Verträge sind eben von vornherein zeitgebunden. :beagolisc

bimei

Außerdem ist im Arbeitsvertrag nichts von irgendwelchen Sonerleistugen/Zuschlägen die rede. Was eigentlich im ÖD angebracht währe.

z.B. Ballungsraumzuschlag, Essensgeld usw...

Sers Joker!

Zunächst Glückwunsch zur neuen Arbeitsstelle! :)

Zur Thematik höhere EG-Gruppe nach Probezeit hat ja Bimei bereits alles geschrieben. Das ist die so Gang und Gäbe - nicht nur im Ö.D.!

EG8 (nach der Probezeit) ist übrigens eine korrekte Eingruppierung...andere Kollegen hier im Forum wurden schon mit EG3 eingruppiert (*grusel*).

Zu deinen Sonderleistungen die im ÖD angebracht wären:

Solche Zuschläge sind meines Wissens nach nicht in den Tarifverträgen(TVÖD) geregelt, sondern werden meist intern in der jeweiligen Dienststelle festgesetzt/festgelegt. Habt ihr evtl. zusätzlich noch einen Haustarif, in dem soetwas drinstehen könnte? Bei uns gab es bis 2002 auch mal nen Zuschlag auf das Essensgeld (Gutscheine für die Kantine), aber wie gesagt gibt´s das seit 6 Jahren schon nicht mehr. Das war auch "nur" eine freiwillige Leistung seinerzeit - und schwupps war´se weg! ;)

Ballungsraumzuschlag sagt mir so jetzt auch nichts - wobei Würzburg nun auch kein Ballungsraum ist! :D

Wie wär´s, wenn du dich mal bei deinen zukünftigen Kollegen erkundigst?

Die helfen dir sicher gern weiter...

Gruß,

S.E.

Hi,

also im Arbeitsvertrag steht nur was von E7 aber die Erhöhung auf E8 wurde mir mündlich zugesichert.

Es ist wohl so . . . ?! !?! ?! :confused:

Ich werde auch im Sommer übernommen. Mein Chef hat gesagt, dass ich mich, nach eine solch qualifizierten Ausbildung, nicht mit einer EG unter der 7 zufrieden geben soll.

Mündlich ist zwar schön und gut, aber ich würde etwas festes in Erfahrung bringen, egal wie unangenehm das auch immer sein mag.

Für Geld geht man immerhin arbeiten ^^

Hi,

ja schon, aber im ersten Jahr bekomme ich persönlich noch die EG8, im zweiten dann direkt die EG9. Es heißt ja, dass in der "Einarbeitungszeit" nicht das volle Gehalt gezahlt werden kann, weil ja eben noch nicht die volle Leistung erbracht wird.

Qualifikationseckpunkte

E 1 bis E 4 An- und Ungelernte

E 5 bis E 8 mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre)

E 9 bis E 12 Fachhochschulstudium oder Bachelor

E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD - Entgeltgruppen

Das mit der Einarbeitungszeit ist ansich über die Erfahrungsstufen geregelt und weniger über die Gehaltsgruppe die von der jeweiligen Stelle abhängt.

Idr werden doch alle EDVler in EG9 eingruppiert? So siehts jedenfalls bei uns aus

In der Regel?

Wäre schön...ist aber leider nicht die Realität.

Trotzdem gut zu hören, dass es bei euch so gehandhabt wird!

EG8 entspricht der ehem. Stufe Vc und ist die Mindesteingruppierung für Angestellte in der DV.

Es kommt aber allzuoft vor, dass FI´s weit darunter eingruppiert werden.

Hier im Forum finden sich Kolleginnen und Kollegen, die teils nur nach EG3 bezahlt werden! :eek

[Editiert wegen BLA]

Im Grund stimmt die Aussage von Carnie, dass die Einarbeitungszeit mit den verschiedenen Stufen innerhalb der Gruppe realisiert werden kann. Wenn du bei Stufe 1 anfängst, erhälst du ja ohnehin nach einem Jahr die Stufe 2!

Zu den "Qualifikationseckpunkten":

Zum Glück handelt es sich hier lediglich um ECKPUNKTE!

Sonst würde ich wohl heute noch bei EG8 rumgammeln! :D

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