partitionist Geschrieben 26. August 2008 Teilen Geschrieben 26. August 2008 Hallo, werde wahrscheinlich eine Ausbildung als FIAE ab dem 1.9 anfangen, nun wollte ich fragen, muss ich die Lohnsteuerkarte abgeben und wenn ja wann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 26. August 2008 Teilen Geschrieben 26. August 2008 Wenn dich die Person die dafür verantwortlich ist drauf anspricht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cowrider Geschrieben 26. August 2008 Teilen Geschrieben 26. August 2008 Also du solltest die Lohnsteuerkarte abgeben bevor du dein erstes Gehalt bekommst. Wenn der Verantwortliche nämlich keine Lust hat deiner Lohnsteuerkarte hinterherzulaufen zieht er dir von deinem Azubigehalt einfach die Lohnsteuer Klasse 6 ab. Bekommst du dann zwar am Jahresende wieder wenn du noch unter dem Freibetrag liegst, aber viel bleibt dann erst mal nicht mehr übrig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
partitionist Geschrieben 26. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2008 Ja gut, dann muss ich mir meine von meiner arbeit zurückholen. Wie sieht es aus, wenn ich Samstags bei der anderen Firma zusätzlich arbeiten würde, diese benötigt auch die Lohnsteuerkarte wie soll das gehen Ausbildung und dort eine ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fable Geschrieben 26. August 2008 Teilen Geschrieben 26. August 2008 Dazu musst du aufs Amt deines Vertrauens gehen und nach einer 2. Lohnsteuerkarte fragen. Wobei du auf dieser dann automatisch in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft wirst und da bekommst dann auch nichts mehr raus, da es ein zweit Job ist! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cowrider Geschrieben 26. August 2008 Teilen Geschrieben 26. August 2008 Wenn du bei 2 Arbeitnehmern arbeiten willst, dann brauchst du auch 2 Lohnsteuerkarten. Ab der 2. Karte liegst du immer in der Klasse 6 Edit: Da war ich wohl zu langsam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
partitionist Geschrieben 26. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2008 hehe ok gut zu wissen, also lohnt sich das nicht, da das verdiente wieder abgezogen wird Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 26. August 2008 Teilen Geschrieben 26. August 2008 Und du musst es deinem Ausbildungsbetrieb mindestens mitteilen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cowrider Geschrieben 26. August 2008 Teilen Geschrieben 26. August 2008 hehe ok gut zu wissen, also lohnt sich das nicht, da das verdiente wieder abgezogen wird Ganz so schlimm ist es jetzt nicht. Man bekommt auch bei Steuerklasse 6 am Ende vom Monat noch was raus, aber 50-60% gehen da vom Bruttogehalt schon ab. Also incl. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Arbeitslosenversicherung und was es noch so alles für Abgaben gibt. Außerdem wird das am Jahresende ja alles mit einer Lohnsteuerklasse berechnet und du bekommst den Betrag den du zuviel bezahlt hast vom Finanzamt wieder (Lohnsteuerjahresausgleich). Wenn dein Ausbildungsbetrieb es erlaubt und du auch zeitlich mit deiner Ausbildung keine Probleme bekommst solltest du den Nebenjob behalten. Auch wenn du vielleicht planst nach der Ausbildung noch zu studieren ist es nicht schlecht wenn du ein bisschen Geld zurückgelegt hast. Mit einem "normalen" Azubigehalt bleibt normal am Ende nicht so viel zum Sparen übrig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 26. August 2008 Teilen Geschrieben 26. August 2008 Zumindest der Solidaritätszuschlag wird sehr wahrscheinlich noch nicht anfallen (bzw. abgezogen werden), da der Verdienst sowohl bei der Ausbildungsvergütung als auch bei dem Zweitjob (auf der zweiten Lohnsteuerkarte) dafür zu niedrig ist (im Normalfall). Ansonsten ist das von Cowrider genannte natürlich richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 26. August 2008 Teilen Geschrieben 26. August 2008 Oder du arbeitest bei der 2.Firma auf 400€- Basis dann brauchste glaub keine Lohnsteuerkarte ! Aber abklären mit deinem Betrieb musst es auf jeden Fall Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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