Veröffentlicht 13. Oktober 200816 j Hallo zusammen! Ich bin ganz normal Vollzeit angestellt (40h) und habe jetzt vor (einmalig) ein kleines Nebenprojekt unabhängig zu erledigen (etwa 5 Tage Arbeitsaufwand). Wie kann ich das am besten abrechnen - zweite Lohnsteuerkarte? Das wäre mit Klasse 6 vermutlich ungünstig... Kann ich eine Rechnung schreiben? Müsste ich mich schon für das eine Projekt als selbständig anmelden? Dankbar für alle Tipps! Grüße, joe
13. Oktober 200816 j hi, nein du musst kein Gewerbe anmelden. du kannst einfach eine rechnung schreiben, wenn der kunde es haben will?! ansonsten rechnest du einfach so ab. wenn du eine rechnung schreibst, kannst du nur keine MwSt ausweisen, weil du halt kein(e) Firma/Gewerbe hast. du darfst während der ausbildung bis zu einem bestimmten betrag steuerfrei dazu verdienen. ich meine der liegt bei 7600 Euro oder so ....
13. Oktober 200816 j du darfst während der ausbildung bis zu einem bestimmten betrag steuerfrei dazu verdienen. 1. Der Fragesteller ist nach eigener Formulierung "Vollzeit angestellt", nicht Azubi 2. Deine Aussage kannst du doch bitte mit einem Gesetzestext oder Paragraphen belegen? 3. Stimmt der Arbeitgeber der Nebentätigkeit zu?
13. Oktober 200816 j [...]3. Stimmt der Arbeitgeber der Nebentätigkeit zu?Muss er das nicht nur bei regelmässiger nebenerwerbstätigkeit? Ich meine irgedwo mal etwas entsprechendes gelesen zu haben, aber weiss nicht mehr wo. Zustimmen muss er aber ja eh nicht, ausser es steht so im Arbeitsvertrag oder es ist öffentlicher Dienst.
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