Veröffentlicht 16. Oktober 200816 j Hallo. Ein Kollege ist seit einiger Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Auf seiner Lohnsteuerkarte sind keine Kinder vermerkt. Er hat aber eine 26jährige Tochter. Vor kurzen erfuhr er, dass er mit Kind weniger Versicherung bezahlen muss tat dies beim AG kund. vgl. http://www.aok-bv.de/politik/gesetze/index_00105.html Dieser beruft sich darauf, dass er erst seit der Kundmachung diesen günstigeren Satz berechnen muss und verweigert eine Rückzahlung der letzten 1 1/2 Jahre (ca. 100 EUR). Ist die Lohnsteuerkarte die einzige maßgebliche Grundlage oder ist die Zeitarbeitsfirma verpflichtet, anderweitig nach Kindern zu fragen? Ich bin es zB. gewohnt, dass der AG regelmäßig durch bestimmte Formulare aktuelle Veränderungen jeglicher Art erfasst. Bitte antwortet wenn möglich mit Quellen. Gruß, Moeki. Bearbeitet 16. Oktober 200816 j von Moeki
16. Oktober 200816 j Autor Hat sich erledigt. Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG Wer nicht nachweist, dass er ein Kind hat, gilt bis Ablauf des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird, als kinderlos und muss den erhöhten Zuschlag zahlen. B K K | S AC H S E N - A N H A L T Wenn man nicht selber drum kümmert, ist man der dumme. Zumal es in der Lohnabrechnung unter einer Abkürzung verbucht ist.
16. Oktober 200816 j Link ---> Aktuelle Zahlen Sorry, aber sowas weiß kriegt man zumindest in unserer Ausbildung mit, sonst könnte man in WiSo keine Nettolohnberechnung durchführen
16. Oktober 200816 j Autor Link ---> Aktuelle Zahlen Sorry, aber sowas weiß kriegt man zumindest in unserer Ausbildung mit, sonst könnte man in WiSo keine Nettolohnberechnung durchführen Hallo. Mir geht es nicht um die Lohnberechnung, sondern die Art und Weise, Kinder zu erfassen und die diesbezügliche Verantwortung des AG bzw. AN. Abgesehen davon kann ich dich ja gerne fragen, in welcher Form du die Pflegeversicherung in der Lohnberechnung bisher berücktigst hast. Mit oder ohne Kinder? pfffffffffffffffffffff.
16. Oktober 200816 j Abgesehen davon kann ich dich ja gerne fragen, in welcher Form du die Pflegeversicherung in der Lohnberechnung bisher berücktigst hast. Mit oder ohne Kinder? pfffffffffffffffffffff. In den Abschlussprüfungen / Beispielen? Kam immer auf die Aufgabenstellung an "Frau X aus Y ist katholisch, alleinstehend und hat ein Kind, finden Sie anhand der nachfolgenden blablabla"...
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