Veröffentlicht 21. November 200816 j Hallo ich habe eine Frage zu digitalen Mitarbeiterbewertungen. Ist es rechtlich erlaubt Bewertungen über Mitarbeiter in einer Accessdatebank zu erfassen. Und wenn ja, wer darf diese Bewertungen lesen.
21. November 200816 j Hi, schwierige Geschichte. Mit Zustimmung ist prinzipiell alles erlaubt. In meiner vorletzten Firma wollte das die Geschäftsführung auch machen, aber ist gescheitert, da der Betriebsrat nicht zugestimmt hat. Ob das nun digital oder in papierform ist, ist glaub ich nicht wirklich relevant. Grundsätzlich gelten die selben Regeln beim Schutz vor unbefugtem Zugriff. Wer befugt ist muss man klären lassen, am besten via Betriebsrat bzw. Anwalt. ciao, vic
21. November 200816 j Hi, schwierige Geschichte. Mit Zustimmung ist prinzipiell alles erlaubt. In meiner vorletzten Firma wollte das die Geschäftsführung auch machen, aber ist gescheitert, da der Betriebsrat nicht zugestimmt hat. Ob das nun digital oder in papierform ist, ist glaub ich nicht wirklich relevant. Grundsätzlich gelten die selben Regeln beim Schutz vor unbefugtem Zugriff. Wer befugt ist muss man klären lassen, am besten via Betriebsrat bzw. Anwalt. ciao, vic Das BDSG unterscheidet zwischen automatisiert und nicht-automatisiert: BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 4-2: Terminologie des BDSG - automatisierte und nicht-automatisierte Datei Aber für Personal gibt es sicher noch weitere Gesetze, die Anwendung finden.
21. November 200816 j Auch zwischen digital und in papierform? Digital ist nach meiner Rechtsauffassung nicht gleich automatisiert - aber vllt. ich irre ich da auch und es gilt als "automatisiert", sobald es computergestützt ist. :confused: ciao, vic
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