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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Guten Abend,

ich habe eine Frage zum letztmöglichen Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung (freiwillige Angabe, also nicht der Termin zum 31.05.)

Es ist doch richtig, dass die Frist von 2 Jahren auf 4 Jahre verlängert wurde (also Erklärung für 2006 ist bis Ende 2010 möglich)?

Wenn ja, gibt es da irgendwelche Sonderfälle für die das gilt, oder ist es für normal Arbeitende (Sterbliche *g*) / Angestellte allgemein gültig?

Grüße

ui_ui_ui

Wenn erstmalig, dann ist die Frist 31.12.08 für 2006 ;)

Nein, ich habe für 2005 und vorher schon Erklärungen abgegeben.

Also passt das mit 2010 für die Erklärung 2006?!

Also. Ich gehe jetzt mal bei meiner Antwort davon aus, dass die Angaben bei Wikipedia stimmen.

Erst mal muss geklärt werden, ob Du zur Abgabe einer Steuererklärung gemäß Â§ 149 Abs. 1 AO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 56 EStDV verpflichtet bist.

Wenn Du zu einem dieser Personenkreise gehörst, dann gilt für dich der 31.12 des Folgejahres.

Wenn Du nur nicht zu dem vorgenannten Personenkreis gehörst und einen Lohnsteuerjahresausgleich machen möchtest (Antragsveranlagung), dann ist ab dem Veranlagungszeitraum 2005 die Frist auf vier Jahre erhöht worden.

Einkommensteuererklärung

Wenn Du es ganz genau wissen willst, Dann frag beim Finanzamt nach. Nur die können juristisch korrekte Aussagen treffen. Wir können nur anhand von Gesetzestexten die Sachlage einschätzen.

Ich habe aber mal eine Gegenfrage: Warum machst Du die Erklärung nicht einfach fertig? So eine Erklärung dauert doch, wenn man sich in den Formularen etwas auskennt, nur etwa 1 - 2 Stunden.

Frank

Ich gebe meine Steuererklärungen immer dann ab, wenn ich BOCK und Zeit habe, mich um diesen Mist zu kümmern.

Bekomme seit einigen Jahren kaum was raus, also ist auch die Motivation geringer das Rechtzeitig zu machen.

Beschwert hat sich bis jetzt das FA nie.:D

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