Veröffentlicht 20. Januar 200916 j Hallo, ist die Probezeit gesetzlich festgelegt, oder kann man die verkürzen oder verlängern wie man will? Gruß Alex
20. Januar 200916 j Hallo, ist die Probezeit gesetzlich festgelegt, oder kann man die verkürzen oder verlängern wie man will? Gruß Alex Ja,Ja,Nein. § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen ciao, vic
20. Januar 200916 j Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht. Sie wird über den Arbeitsvertrag vereinbart, in einzelnen Branchen gibt es auch Tarifvertragslösungen. Eine Probezeit zwischen drei und sechs Monaten gilt als üblich, im Einzelfall sind aber auch neun Monate möglich. Während der Probezeit besteht grundsätzlich Anspruch auf das vereinbarte Einkommen: Ist das Gehalt tarifgebunden, darf auch in der Probezeit nicht weniger gezahlt werden. Allerdings ist das Ende der Probezeit für viele gerade im außertariflichen Bereich ein willkommener Anlass, um beispielsweise eine Einstufung in eine höhere Gehaltsklasse zu verhandeln. "Dies sollte man allerdings schon vor der Einstellung verhandeln", rät die Personalerin Silvia Schneider. quelle: monster.de lg, ryoorox
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