SnakeFive Geschrieben 28. Januar 2009 Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 Hallo Zusammen, nach der ganzen diskutiererei in den letzten Jahren, wollte ich einmal heraus finden, wie lange ist es Pflicht für den Provider die IP-Adressenspeicherung durch zu führen? :old Ich selber nutzte das Netz der Telekom, aber wir diskutieren im Moment wegen der Kundenbetreuung eines Stammkunden. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
volker81 Geschrieben 28. Januar 2009 Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 Telekom speichert 7 Tage lang. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chief Wiggum Geschrieben 28. Januar 2009 Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 Kann mir mal wer erklären, was das bei den Telefon- und Mobil-Geräten zu suchen hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cowrider Geschrieben 24. Februar 2009 Teilen Geschrieben 24. Februar 2009 Telekom speichert 7 Tage lang. Bist du dir da sicher? Soweit ich weiß müssen die Anbieter von Internet-Telefonie und E-Mail die IP Adressen von Anrufer/Absender und Angerufenem/Empfänger 6 Monate speichern (-> Richtlinien über die Vorratsdatenspeicherung) Wäre doch unnötig wenn diese dann nach 7 Tagen keiner Person mehr zugeordnet werden könnte weil der Provider die Daten löscht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 24. Februar 2009 Teilen Geschrieben 24. Februar 2009 Seit 01.01.09 6 Monate wegen der Vorratsdatenspeicherung. Eigentlich besteht die Pflicht bereits seit 01.01.08, allerdings gab es einen Uebergangszeitraum bis zum 01.01.09. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chief Wiggum Geschrieben 24. Februar 2009 Teilen Geschrieben 24. Februar 2009 Ich hätte auch ein Allerdings... Man beachte dazu die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtes Berlin (VG 27 A 232.08) Kurzer Exzerpt: Ein Provider hat dagegen geklagt, dass er gezwungen wird, die notwendigen Technologien zur VdS auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/vg_27_a_232.08_beschluss.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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