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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

ich hab mal einige Fragen zu der Lohnsteuererklärung.

1) Muss man in der Ausbildung eine Steuererklärung abgeben, 2) wie wird das berechnet und 3) kann ich da was machen damit ich nicht zahlen muss?

Ich weiß, viele Fragen auf einmal:-)

Hier mal meine Daten zu den Einkünften:

Gehalt: 769€

+ Fahrkosten: 83,30

+ VL: 40

+ 13. Gehalt

Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal!

das nicht aber ich komm doch generell über den freibetrag von 7***€ im jahr.

wird dann nicht der rest darüber versteuert?

ich kenn mich in der beziehung überhaupt nicht aus:-(

den gibt ist auch aber wir haben heut in der schule kurz darüber gesprochen und da viel halt die zahl 7***€.

ich bekomm kein kindergeld weil ich über diesem betrag bin.

Für Kindergeld gilt zwar grundsätzlich 7680 Euro als Grenze, aber dazu kommen noch 920 Euro Werbungskosten. Somit ist die Grenze bei 8600 Euro real. Erst ab da bekommt man kein Kindergeld mehr.

Das siehst du ganz einfach,

du bekommst eine Lohnsteuerbescheinigung, stehen da abgeführte Steuern drauf?

Wenn nicht, was willst du denn dann erklären?

Wenn schon, mach eine, bekommst dann fast immer was zurück!

Die Grenze für's Kindergeld hat nicht's mit der Steuer zu tun. Du kannst nur die Werbungskosten (die selben wie bei der Steuer) geltend machen, um unter die Grenze zu rutschen.

und was kann ich da als Werbekosten angeben?

Weil die Fahrkosten bekomm ich ja bezahlt, Arbeitskleidung sind Anzüge und die kann ich soviel ich weiß auhc nicht angeben und sonst halt 1-2 Bücher.

Da ist dann auch nichts zu machen?

die 920 sind pauschal, dafür musst du keine gründe abgeben.

Zur Berechnung des Kindergeldes gilt nicth das Brutto Einkommen sondern du kannst die Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Dann sollte es passen.

Für das Kindergeld gilt der Nettoverdienst. Das hätte ich noch mit dazuschreiben sollen. Ansonsten sind die 920 Euro pauschal. Dh die werden in jedem Fall ohne Angabe von Werbungskosten miteinbezogen. Falls du mehr Werbungskosten hast, musst du die natürlich angeben und nachweisen. Dazu zählen u,A. Fahrtkosten zur Arbeit, Berufsbekleidung, Lehrmaterialien usw.

Für die Lohnsteuererklärung sieht es genauso aus. 920 Euro sind pauschal. Sofern du mehr als diese angeben willst, musst du die nachweisen. Ansonsten gilt natürlich, dass du nur wiederbekommen kannst, was du auch an Steuern bezahlt hast.

Grundsätzlich musst du keine Steuererklärung machen. Aber sobald du einmal eine gemacht hast, musst du die auch weiterhin machen. Abgabefristen erhälst du beim zuständigen Finanzamt.

viele dank für die vielen Antworten.

Wegen dem Kindergeld, hier wurde jetzt gesagt das der Freibetrag Netto gerechnet wird.

Ich hab jetzt mal gerechnet, 650,83 Netto - die Fahrkosten = 567,53, wenn ich das jetzt mal 13 nehme kommt 7377,89€ raus.

Wenn ich dann noch die allgemeines Werbekosten von 920 abziehe bin ich weit unter der Grenze,

Hab ich hier richtig gerechnet oder wieder Fehler gemacht;-)

ok dann zieht man die 920 nicht ab und ich bin trotzdem unter dem freibetrag, dann ist es ja ok.

weil die fahrkosten + 2-3 bücher sind mehr als 920.

dann werd ich es wohl nochmal beim amt porbieren.

vielen dank für die Hilfe

Vergiss aber nicht, dass du nichts rückwirkend bekommst. Also erst ab Tag der Antragstellung.

dachte das geht, hab da auch schon aar fälle gelesen.

aber ist ja nicht so schlimm, hauptsache ich bekomm es dann:)

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