kasper180 Geschrieben 28. Februar 2009 Teilen Geschrieben 28. Februar 2009 Hallo, meine Frage bezieht sich auf die bevorstehende Zwischenprüfung als Informatikkaufmann in Hessen. In der Einladung wird das Tabellenbuch als zugelassenes Hilfsmittel aufgezählt. Schön und gut, aber mittlerweile bin ich über einige Threads gestolpert, in denen es wohl während der Prüfung zu einigen Missverständnissen in Hinsicht auf dieses Buch gekommen ist. Ich habe jetzt das IT-Handbuch (# ISBN-10: 3142250433 , # ISBN-13: 978-3142250434) vom westermann verlag. Zählt dieses nun als Tabellenbuch oder nicht? Weiss da jemand mehr? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chief Wiggum Geschrieben 28. Februar 2009 Teilen Geschrieben 28. Februar 2009 Ja, das zählt als Tabellenbuch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
h.frank Geschrieben 2. März 2009 Teilen Geschrieben 2. März 2009 Trotzdem würde ich mich direkt bei der zuständigen IHK versichern, dass das genannte Buch zugelassen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Viper87 Geschrieben 3. März 2009 Teilen Geschrieben 3. März 2009 Also bei uns war bei der Einladung ein Hinweiszettel dabei auf dem die, für die verschiedenen Ausbildungsberufe, entsprechenden Hilfsmittel draufstehen. Für die Fachinformatiker ist das: Tabellenbuch oder IT-Handbuch oder Formelsammlung Das ganze ist von der IHK Kassel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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