Veröffentlicht 6. März 200916 j Ich wollte mal fragen ob es rechtlich erlaubt ist, das man als Auszubildener ( über 18 Jahre) am Wochenende und nach der regulären Arbeitszeit einen sogenannten Notfalldienst übernehmen soll. Der Notfalldienst beinhaltet telefonischen Support für Kunden und evt. lösen des Problemes vor Ort. Es ist aber jetzt nicht so das jeden Tag usw. ein Kunde anruft, sondern ab und zu mal. Dieser Dienst wird Wochenweise gewechselt. So das man alle 3-4 Wochen so einen Dienst für eine Woche übernehmen soll.
6. März 200916 j mo-sa sind arbeitstage So keine Ahnung wie das mit notdienst ist ja muss aber entsprechend vergütet werden (freizeit oder geld) wenn es net anderst in deinem vertrag geregelt ist aber i denk mal du hast nen standart ihk vertrag Bearbeitet 6. März 200916 j von Franzose
6. März 200916 j Autor ist der standard ihk vertrag. wird normalerweise aber nicht vergütet durch geld oder freizeit. mit normalen arbeitstag is klar aber ist ja außerhalb der normalen arbeitszeit. geht ja somit auch über die 8,5 stunden pro tag hinaus dann.
6. März 200916 j Also du müsstet dann extra dafür vergütet werden oder einen besonderen Zeitbonus dafür bekommen. Ich hab morgen zum Beispiel auch Dienst, bei mir sind vertraglich geregelt normale Werktage Mo-Fr. Grundsätzlich war die Teilnahme bei mir aber freiwillig. Zur normalen Arbeitszeit morgen bekomme ich einen zusätzlichen Zeitaufschlag in Höhe von schätzungsweise 30%. Es ist bei uns Tarifvertraglich geregelt. Wie hoch das genau ist, weiß ich aber jetzt nicht. Gesetzlich gibt es ähnliche Regelungen. Wenn im Ausbildungsvertrag bei dir nichts von dieser Arbeit drin steht, ist es dir freigestellt daran teilzunehemen. Ein muss daran teilzunehmen gibt es dann zumindest rein gesetzlich gesehn nicht. Wenn du daran teilnimmst, muss es aber extra vergütet werden. Entweder so wie bei mir oder eben mehr Geld. Da Sonntag ein Ruhetag (gilt für alle Azubis, egal ob volljährig oder nicht) ist, kommt für Sonntag in jedem Falle ein Zuschlag dazu, für Samstag nicht zwingend, je nachdem wieviele Werktage es in deinem Betrieb gibt. Für Samstag wäre bei sechs Werktagen pro Woche in deinem Betrieb dann zumindest normaler Freizeitausgleich fällig. Ohne jegliche Gegenleistung seitens deinem AG musst du das definitiv nicht am Sonntag machen. Und du würdest für die Rufbereitschaft auch kein Extrageld o.ä. kriegen? :eek Also Samstag vielleicht, Sonntag definitv nein... Zumindest seh ich das so. Bearbeitet 6. März 200916 j von tTt
7. März 200916 j Autor also im ausbildungsvertrag sind die arbeitstage nicht festgelegt. es ist nur die tägliche arbeitszeit auf 8 tage festgelegt. gesetzlich muss ich also so einen dienst nicht machen. und wenn ich diesen dienst zusätzliche mache, muss dieser auch vergütet werden. richtig?
8. März 200916 j die wöchentliche arbeitszeit kann aber auch abweichen. da er über 18 ist, sind bis zu 48h pro woche erlaubt. über einen zeitraum von 6 oder 8 wochen darf aber seine regelmäßige arbeitszeit, die im ausbildungsvertrag steht (idr. 40h), nicht überschritten werden. @thommy88 gesetzlich musst du den dienst also am sonntag nicht machen, am samstag müsstest du es machen, da in deinem vertrag keine werktage stehen. und wenn nichts im vertrag steht, gelten die gesetzlichen werktage, also mo-sa. für den samstag müsstest du allerdings einen normalen freizeitausgleich bekommen. Bearbeitet 8. März 200916 j von tTt
8. März 200916 j Autor und die zeit die unterhalb der woche sprich mo-fr über die 8 stunden hinausgeht sind quasi inklusive wenn sich dies nicht innerhalb der 6-8 wochen wiederholt mit den normalen arbeitszeiten richtig?
8. März 200916 j und die zeit die unterhalb der woche sprich mo-fr über die 8 stunden hinausgeht sind quasi inklusive wenn sich dies nicht innerhalb der 6-8 wochen wiederholt mit den normalen arbeitszeiten richtig? naja, letztlich hast du einen vertrag mit 40h. die darf vom betrieb wegen besonderer situationenen (das gesetz lässt da absichtlich freiheiten) kurzfristig überschritten werden, maximal 10h arbeitszeit (mit pausen 10h 45 minuten) am tag bzw 48h in einer woche. diese mehrarbeit darf aber kein dauerzustand sein und du musst innerhalb der nächsten 6-8 wochen die gelegenheit bekommen, die zeit "abzufeiern" oder eben sich auszahlen zu lassen, was bei einem azubi-stundenlohn meist ungünstiger als abfeiern ist.
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