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Sicherheitsvereinbarung VPN-Zugang

Empfohlene Antworten

Hallo zusammen,

ich habe die Ehrenvolle Aufgabe einen Schrieb für unsere internen-MAs aufzusetzen, die sie bei erhalt Ihres VPN-Zugangs in die Firma zu unterschreiben haben. So eine Art Sicherheits- und Datenschutzvereinbarung für die Nutzung des VPNs. Ich finde allerdings leider keine Anhaltspunkte, was in so eine Vereinbarung alles rein muss. Hat jemand von Euch Erfahrungen , bzw. Quellen oder Vorlagen für solche Vereinbarungen? Bin um jede Hilfe sehr dankbar.

Danke schon mal!

Nei das ist unsere erste Vereinbarung in diesem Bereich. Diese soll auch nur für die Nutzung des VPN-Zugangs gültig sein. Das nur MAs diese unterschreiben die auch VPN nutzen.

Hm, stellt sich mir die Frage, was an einer Nutzung via VPN anders ist als eine Nutzung eines Firmen-PCs, soll heissen: Warum dann nicht gleich eine allgemeine Nutzungsvereinbarung?

Vielleicht beschreibst Du mal, was mit der VPN-Nutzungserklärung erreicht werden soll. Irgendwie müsst Ihr ja der Meinung sein, dass so etwas jetzt mit der Nutzung eines VPN-Zugangs notwendig wird...für das 'normale' Nutzen von Firmen-PCs aber anscheinend nicht, wo liegt da für Euch der Unterschied?

Da gebe ich Dir völlig recht. Ich habe auch nur die Anweisung bekommen. aber das stimmt. Ich würde auch eine allgemeine EDV und Datenschutzvereinbarung bevorzugen. Weist Du für solche angelegenheiten Quelen Vorlagen etc.?

Das ist nicht so ganz einfach. Habt Ihr einen Betriebsrat o.ä.? Falls ja, dann muss der mit im Boot sitzen...Vorlagen habe ich keine und ich denke, die wird man auch nicht so ohne weiteres finden. Immerhin handelt es sich dabei um Zusatzvereinbarungen zu Arbeitsverträgen oder die Regelungen sind im Arbeitsvertrag selbst enthalten und das sind Firmeninterna!

Mach Dir eine Liste von dem, was Ihr unterbinden wollt und was im Extremfall bei Nichtbeachtung wie geahndet werden soll.

Z.B.: generelles Verbot der privaten Nutzung von Internetzugang und Mail

Verwenden von sicheren Passwörtern

Verpflichtung auf Geheimhaltung von Zugangsdaten

Verpflichtung auf sorgsamen Umgang mit Firmenhardware

Keine Installation von Software, kein Verwenden von Datenträgern

usw. usw.

Grundsätzlich solltest Du Dich aber gründlich einlesen in die Thematik, da ist viel Arbeitsrecht mit dabei (und das gehört jetzt nicht zwingend zur Ausbildung als FI ;) , so eine Vereinbarung gehört mit auf den Tisch eines Arbeitsrechtlers).

  • 2 Wochen später...

Ich finde sowas passt perfekt auf den Tisch eines FI-Azubis!! Es wird ja warscheinlich nicht ohne vorherige Prüfung so rausgegeben. Die Punkte von UWE_B sehen doch schonmal sehr gut aus. Evtl. fallen dir ja noch mehr ein (kommt ja immer auf die Vorstellung der Firma an).

- VPN zugriff nur von Firmenlaptop erlaubt (stichwort Security-patches/Antivirus).

würde mir noch einfallen.

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