0isiki Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 Hallo, ich bin 16 Jahre alt und fange dieses Jahr eine Ausbildung als IT-Systemkaufmann bei einem Mittelständischen Unternehmen in BaWÜ an. Meine Eltern meinen ich sollte mich nicht auf meiner Mittleren Reife ausruhen und zusätzlich die FH-Reife machen. Diese FH-Reife müsste ich allerdings zustzlich (!) zu meiner 40 Stunden Woche machen. Der Berufsberater meint ich sollte lieber die Ausbildung mit guten Noten abschließen und anschließend die FH-Reife machen. Weiter sagte er mir, die Ausbildung sei ohnehin anspruchsvoll und ich warscheinlich da meine ganze Kraft/Zeit investieren muss. Ist die Ausbildung als IT-Systemkaufmann wirklich so anspruchsvoll und sollte ich die FH-Reife später nachholen? Wie kann ich das mit meinem Ausbildungsbetrieb regeln, dass ich Freitags (da an diesem Tag um 16.00 Uhr unterricht ist) früher gehen kann, auch wenn ich deshalb nicht auf meine 40 Stunden komme. (Gerechnet bei tgl. 8 Stunden Arbeiten+1 Std. Pause) Wie habt ihr das so geregelt? Gruß 0isiki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cat Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 hoi, 1. muss Dein ausbildender Betrieb dem insgesamt zustimmen (nicht nur fuer den Freitag Nachmittag) 2. Du wirst genug lernen muessen, fuer Deine Ausbildung, und nur ein ausgeruhtes Gehirn ist aufnahmefaehig, also nicht noch was anderes/mehr lernen in der Freizeit mach die FH nach der Ausbildung Gruesse Cat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) Ist die Ausbildung als IT-Systemkaufmann wirklich so anspruchsvoll und sollte ich die FH-Reife später nachholen? Die Frage kann man nicht pauschal beantworten, da jeder Betrieb seine Azubis anderst auslastet und jeder Mensch so oder so eine individuelle Leistungsfähigkeit hat. Daher würde ich es an deiner Stelle einfach mal ausprobieren, sprich mach die FH-Reife nebenher und sobald du merkst, dass es nicht geht (Leistung im Betrieb schlecht, miese Noten, miese Laune wegen Stress, etc.), dann hörst eben wieder auf und konzentrierst dich auf deine Ausbildung. muss Dein ausbildender Betrieb dem insgesamt zustimmen (nicht nur fuer den Freitag Nachmittag) Wieso? Was ausserhalb der Arbeitszeit läuft hat den Betrieb erstmal nicht zu interessieren. Bearbeitet 21. Juli 2009 von bigvic Richtig quoten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TS-HH Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) FH-Reife dauert i.d.R. ja 2 Jahre - die Ausbildung 3. Daher würde ich mich mal schlau machen, in welchem Turnus das mit dem Fachabi beginnt. Evtl. hast du ja Glück, dass du dich erstmal ein halbes Jahr in der Ausbildung zurecht finden kannst, dann 2 Jahre das Fachabi nebenher noch machst (es ist möglich - erfordert nur reichlich Disziplin und kostet dich eine Menge deines Privatlebens - wofür Freundin/Freund auch Verständnis aufbringen müssen) und so nach 2,5 Jahren mit dem Fachabi durch bist und noch ein gutes halbes Jahr Zeit hast dich auf die Abschlußprüfung zu konzentrieren. Also ob dir der Arbeitgeber verweigern darf, dein FAchabi zu machen wage ich mal zu bezweifeln (bitte wenn dazu den Gesetzestext oder die Rechtssprechung posten) - er darf es aber in sofern untersagen, wenn du dafür deine eigentlich Ausbildung vernachlässigst - wobei das schwierig ist nachzuweisen. Da du hier ja nicht Nachts kellnern gehst und verpennt zur Arbeit kommst. Insgesamt muss der Betrieb NICHT mehr zustimmen - das war mal - ist aber schon lange gekippt worden! Das mit dem Freitags eher frei machen ist halt einfach Absprache mit der Firma. Bearbeitet 21. Juli 2009 von TS-HH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 Die Arbeitszeiten sind oft flexibel. Du kannst fragen, ob du Freitags eher kommen kannst oder ob du von Mo-Do einfach ein wenig mehr arbeitest und Freitag dann Überstunden abbauen kannst. Ich denke, es ist nebenher zus chaffen. Hab es zwar selbst nicht gemacht, aber einige andere bei uns in der Klasse (FISI). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
die Alexandra Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 Hmm naja ich denke aber auch dass das mit dem Betrieb abgesprochen sein muss. Ist sowas nicht vergleichbar mit nem "Nebenjob", dass muss man ja auch mit dem Betrieb abkären, weil man dann ja in der Freizeit sich nicht darum kümmert "ausgeruht zu sein" sondern auch sozusagen arbeiten geht. :confused: Genau weiß ich das allerdings nicht, denke aber schon das so etwas mit dem Betrieb abgesprochen sein sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TS-HH Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) Hmm naja ich denke aber auch dass das mit dem Betrieb abgesprochen sein muss. Ist sowas nicht vergleichbar mit nem "Nebenjob", dass muss man ja auch mit dem Betrieb abkären, weil man dann ja in der Freizeit sich nicht darum kümmert "ausgeruht zu sein" sondern auch sozusagen arbeiten geht. :confused: Genau weiß ich das allerdings nicht, denke aber schon das so etwas mit dem Betrieb abgesprochen sein sollte. nein nein nein nochmals vierfach nein - muss man nicht! Das WAR mal so - man muss auch einen Nebenjob nicht mehr mit dem Betrieb absprechen. Stets unter der Prämisse, dass die Ausbildung nicht darunter leidet - das muss der Arbeitgeber aber einem nachweisen. Gesetzlich musst du das aber nicht mehr absprechen, du kannst während deiner Ausbildung am we auch kellnern gehen. Bearbeitet 21. Juli 2009 von TS-HH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cat Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 hoi @TS-HH nun, wenn man am Ende die Pruefung nicht besteht, kann einem auch Fahrlaessigkeit nachgewiesen werden, immerhin hat man ja der Ausbildung nicht den vollen Stellenwert/die volle Aufmerksamkeit zugestanden. Ein AG kann aber immer verlangen, dass die gesamte Aufmerksamkeit der Ausbildung zukommt ist wie mit einem Nebenjob, auch der muss in den meisten Faellen genehmigt werden Cat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
die Alexandra Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 okay sry^^ ich dachte immer das muss man machen wenn man Nebenjob machen will... so täuscht man sich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) nun, wenn man am Ende die Pruefung nicht besteht, kann einem auch Fahrlaessigkeit nachgewiesen werden, immerhin hat man ja der Ausbildung nicht den vollen Stellenwert/die volle Aufmerksamkeit zugestanden. Ein AG kann aber immer verlangen, dass die gesamte Aufmerksamkeit der Ausbildung zukommt Genau, daher muss ein Azubi ja auch berichten wie oft und wie lange er in die Disco geht, denn das könnte ja Aufmerksamkeit kosten ... ... wenn man Nebenjob machen will ... Was hat denn ein Nebenjob mit einer schulischen Weiterbildung zu tun? Ausserdem ist selbst ein Nebenjob nicht immer genehmigungspflichtig. Bearbeitet 21. Juli 2009 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TS-HH Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) hoi @TS-HH nun, wenn man am Ende die Pruefung nicht besteht, kann einem auch Fahrlaessigkeit nachgewiesen werden, immerhin hat man ja der Ausbildung nicht den vollen Stellenwert/die volle Aufmerksamkeit zugestanden. Ein AG kann aber immer verlangen, dass die gesamte Aufmerksamkeit der Ausbildung zukommt ist wie mit einem Nebenjob, auch der muss in den meisten Faellen genehmigt werden Cat Sorry, ihr beide liegt bzgl. Arbeitsrecht und der damit zusammenhängenden Rechtssprechung leider daneben. nur mal so auf die Schnelle : Nebenjob: Erst die Arbeit, dann der Job - business-on.de Kln-Bonn hoi @TS-HH nun, wenn man am Ende die Pruefung nicht besteht, kann einem auch Fahrlaessigkeit nachgewiesen werden, immerhin hat man ja der Ausbildung nicht den vollen Stellenwert/die volle Aufmerksamkeit zugestanden. ist wie mit einem Nebenjob, auch der muss in den meisten Faellen genehmigt werden Cat lach, sorry dabei muss ich wirklich schmunzeln also weil man durch die Prüfung segelt ist also der nebenjob schuld? ähm bitte bitte mein diese 1 und 1 Logik nich ernst. Bearbeitet 21. Juli 2009 von TS-HH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
die Alexandra Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 Okay gut, der Text hat mich überzeugt, gut zu wissen danke! Allerdings sagt er auch ganz klar, dass im oben beschrieben Fall dann ja abgeklärt sein muss, weil sich ja die Zeiten überschneiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
die Alexandra Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 Achja, und wie du das regeln kannst mit deinem Ausbildungsbetrieb? Nunja, am besten einfach sagen wie et is. Dass du gerne deine Fachhochschulreifenachholen willst und das es halt dieses Angebot gibt wo allerdings Freitag ab XXXX die Schule ist und ob man ne Möglichkeit finden könnte dass du dorthingehen kannst. Entweder sagt der Ausbildungsbetrieb Jaoder Nein. Allerdings denk ich mir "warum sollte er >nein< sagen". Wenn man jemanden Ausbildet, dann ja eigentlich mit dem vorhaben, diese Person am liebsten zu behalten. Und Je "gebildeter" man ist, umso besser? oder. Da kann der Betrieb sich doch nur freuen dass du sowas eigenständig machen willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cat Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 @ TS-HH nun, in deinem Link steht deutlich drin, erst der Job, dann der Nebenjob, wenn beides kollidiert, .. sind wir wieder bei meiner Aussage und nein, nicht der Nebenjob ist schuld wenn man durch eine Pruefung rasselt sondern, dass man nicht ausreichend gelernt hat. Hat man aber eine Nebentaetigkeit, die nicht mit dem AG abgesprochen wird, wird das sehr schnell der Suendenbock hingestellt. Und Ja, ein Arbeitgeber kann "Nein" sagen, wenn der Nebenjob in die Arbeitzeit faellt, was bei dem Thema der Theadstarterin ja der Fall ist. KANN, MUSS aber nicht. Gruesse Cat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TS-HH Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 Achja, und wie du das regeln kannst mit deinem Ausbildungsbetrieb? Nunja, am besten einfach sagen wie et is. Dass du gerne deine Fachhochschulreifenachholen willst und das es halt dieses Angebot gibt wo allerdings Freitag ab XXXX die Schule ist und ob man ne Möglichkeit finden könnte dass du dorthingehen kannst. Entweder sagt der Ausbildungsbetrieb Jaoder Nein. Allerdings denk ich mir "warum sollte er >nein< sagen". Wenn man jemanden Ausbildet, dann ja eigentlich mit dem vorhaben, diese Person am liebsten zu behalten. Und Je "gebildeter" man ist, umso besser? oder. Da kann der Betrieb sich doch nur freuen dass du sowas eigenständig machen willst. jaein - da muss ich dir leider auch teilweise widersprechen - denn erstmal wer fragt kriegt auch in ne antwort - daher würde ich nicht in jedem fall alles mit dem arbeitgeber besprechen! In dem fall wo du die arbeitszeiten mit den Zeiten in Übereinstimmung bringen musst bleibt dir aber wohl nichts anderes - wenn du normale Gleitzeit hast die das ermöglicht würde ich es z.b. nicht mehr besprechen wollen. Du übersiehst leider bei deiner Aussage, wofür macht man sein fachabi? wohl in den seltensten Fällen nur mal so aus jux und spaß - nein um später noch zu studieren, d.h. es steht für den Azubi schon fest, dass er mit großer WSK gehen wird nach der Ausbildung - etwas womit ein Arbeitgeber nicht zwangsläufig rechnen muss wenn er einen Realschüler einstellt - beim Abiturienten kalkuliert er das eher mit ein. Wenn es sich dabei allerdings um Zertifikate handelt, die der Azubi nebenher erwirbt die mit der Ausbildung direkt etwas zu tun haben - dann würde ich dem ohne weiteres erstmal zustimmen, dass es im Sinne des Arbeitgebers sein wird. Beim Fachabi muss das aber eben nicht immer der Fall sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 Und Ja, ein Arbeitgeber kann "Nein" sagen, wenn der Nebenjob in die Arbeitzeit faellt, was bei dem Thema der Theadstarterin ja der Fall ist. Das ist doch klar. Nur deine Aussage ... 1. muss Dein ausbildender Betrieb dem insgesamt zustimmen (nicht nur fuer den Freitag Nachmittag) ... ist schlicht falsch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cat Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 vic, doch, im falle von Urlaubsregelungen etc .. Du kannst nicht zwingend davon ausgehen, dass die FH (im falle eines Fernschule) dieselben Ferienzeiten/Urlaubszeiten wie der ausbildende Betrieb hat. Und wie sieht das bei Klausuren aus? ...... Urlaub ist aber immer Urlaub .... (siehe auch Link von TS_HH) Gruesse Cat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TS-HH Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 @ TS-HH nun, in deinem Link steht deutlich drin, erst der Job, dann der Nebenjob, wenn beides kollidiert, .. sind wir wieder bei meiner Aussage Dem habe ich auch nicht Widersprochen, dass die Ausbildung vorgeht. Generell musst du dir aber keine Zustimmung holen - das es wohl logisch ist, wenn es IN die Arbeitszeiten fällt ist wohl klar, aber nicht wenn er das immer Abends ab 20 Uhr machen würde bspw.. Dann ist das nicht abzusprechen und nein, nicht der Nebenjob ist schuld wenn man durch eine Pruefung rasselt sondern, dass man nicht ausreichend gelernt hat. Hat man aber eine Nebentaetigkeit, die nicht mit dem AG abgesprochen wird, wird das sehr schnell der Suendenbock hingestellt. Deine Logik finde ich erschreckend um ehrlich zu sein. Ich hoffe sehr, dass du das später nicht auch so praktizierst wenn du mal Azubis unter dir hast, dass du sowas ohne weiteres Hinterfragen direkt auf den Nebenjob schiebst. Es liegt dann an dem Arbeitgeber nachzuweisen, dass der Nebenjob schuld ist. Und Ja, ein Arbeitgeber kann "Nein" sagen, wenn der Nebenjob in die Arbeitzeit faellt, was bei dem Thema der Theadstarterin ja der Fall ist. Ja, wenn er in die Arbeitszeit fällt, wie o.g. - aber sowas erachte ich als selbstverständlich, dass man nicht einfach um 15 Uhr Feierabend macht ohne zu fragen! "Chef, bin dann mal weg - bis morgen!" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cat Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) TS-HH ich habe einige Jahre lang Azubis gehabt ... und meine Azubis haben alle die Pruefung geschafft ;p (mit oder ohne Nebentaetigkeit) aber .. ich kenne genug andere Faelle, in denen das nicht so rund gelaufen ist. Und genau vor dem Hintergrund kann ich nur davor warnen, sowas ohne Absprache mit dem Ausbildenden Betrieb zu machen! Cat Bearbeitet 21. Juli 2009 von cat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) vic, doch, im falle von Urlaubsregelungen etc .. Du kannst nicht zwingend davon ausgehen, dass die FH (im falle eines Fernschule) dieselben Ferienzeiten/Urlaubszeiten wie der ausbildende Betrieb hat. Und wie sieht das bei Klausuren aus? ...... Also man kann sich auch rauswinden und versuchen was zu konstruieren ... Zum einen ist eine (schulische) Weiterbildung KEIN Nebenjob. Und zum Urlaub ... da darf man nicht mal ein Buch in die Hand nehmen oder für eine Prüfung lernen? Tzzz. Nach deiner Logik muss ja dann jede nebenberufliche Weiterbildung vom Arbeitgeber erlaubt werden und das dem nicht so ist, dürfte auch dir bekannt sein. Bearbeitet 21. Juli 2009 von bigvic typo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TS-HH Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 Also AG über Nebenjob informieren - ja ABER informieren != fragen. Verbot müsste eine explizite Begründung mit sich bringen. Pauschal - vernachlässigst deine Ausbildung, reicht hier nicht. Es ginge z.B. wenn man bei einem Konkurenzunternehmen jobt oder bei einem Kunden des Ausbilders. Um beim Thema Arbeitszeiten zu bleiben, wenn du jeden morgen Zeitungen austrägst und daher nie ausgeschlafen zur Arbeit kommst. Schule kein Nebenjob. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
0isiki Geschrieben 21. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 Es handelt sich hier, um es zu wiederholen, "nur" um die FH-Reife. Mich würden mal konkrete Erfahrungsberichte von Azubis interessieren, die sowas gemacht haben (vll. sagt einem ja die Kerschensteinerschule in Feuerbach etwas) únd weiter würde mich interessieen wie die Schwierigkeit der Ausbildung als ITSK zu bewerten ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TS-HH Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 (bearbeitet) [...] únd weiter würde mich interessieen wie die Schwierigkeit der Ausbildung als ITSK zu bewerten ist Hier wirst du die klassische Antwort bekommen - wie soll jmd beurteilen können, was für dich schwierig ist? Typisches Beispiel für die Informatik ist immer: Vor Mathe haben fast immer alle Angst - dennoch ist das auch nich für jeden gleich schwer - die Frage ist so in der Form einfach nicht zu beantworten. Eher wäre die Frage ob jmd ein paar Themenfelder dieser Ausbildung nennen kann und vlt. passende Fachliteratur, damit du einen Einblick bekommst. Dadurch kannst du dann selbst dein eigenes vorhandes Fachwissen dem gegenüberstellen und selber die Faktoren "Ausbildungsqualität eigener Ausbildungsbetrieb", "Arbeitsfeld des Ausbildungsbetriebs", "Qualität der Berufsschule", "Vorbildung", "Lerntempo", "Anforderung an sich selbst", "Lernhunger" etc.. mit einrechnen. Bearbeitet 21. Juli 2009 von TS-HH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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