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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe die schriftliche Abschlussprüfung leider nicht bestanden, muss also im Winter nochmal heran. Muss ich weiterhin meine Arbeitsberichte weiterführen? Bei der Sommerprüfung wurde nicht darauf bestanden diese mit zur schriftlichen prüfung mitzunehmen. Ich bin bei der IHK Koblenz.

Danke im Voraus

Gruß

err0r

Geschrieben

Im Normalfall gilt es so lange Ausbildungsberichte zu schreiben, bis diese beendet ist.

Ist die denn beendet? Ich denke nicht.

Spätestens zur mündlichen Prüfung musst du damit antanzen.

Geschrieben

Morgen zusammen,

ich habe bei der IHK Koblenz nachgefragt.

Sehr geehrter Herr err0r,

Sie haben Ihre vorgeschriebene Ausbildungszeit im Sommer 2009 beendet und

wiederholen jetzt die schriftl. Prüfung. Somit sind Sie von der Führung

des Berichtsheftes befreit.

Frage beantwortet.

Gruß

err0r

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