Veröffentlicht 8. März 201015 j Ich hab da mal ne frage, ich habe gehört, dass man eine aufgabe der abschlussprüfung streichen kann. in welcher prüfung darf man das???
8. März 201015 j Ja ist genauso aber wenn du ganz sicher gehen willst frag die iHK oder einen Berufsschullehrer
9. März 201015 j Ja ist genauso aber wenn du ganz sicher gehen willst frag die iHK oder einen Berufsschullehrer Das hilft dir u.U. auch nicht weiter. Ganz wichtig: Am Tag der Prüfung, die erste Seite der Prüfungsunterlagen lesen. Neben der Regelung zur Streichung, kann dort noch was anderes stehen. Deshalb unbedingt die erste Seite lesen. Ich kann es gar nicht oft genug sagen und schreiben. Erst die erste Seite lesen.
17. März 201015 j Nein, das ist in BW definitiv nicht so. GA1 und GA2 sind vollständig zu bearbeiten. Gruß Menzemer
29. März 201015 j Ich habe gerade mal bei uns nachegeschaut Bayern Abschlussprüfung Sommer 2008. Bei GA I + GA II steht jeweils dabei das man eine Aufgabe streichen kann. GA I ==> insgesamt 5 Handlungsschritte ==> in der Prüfung zu bearbeiten sind 4 Handlungsschritte GA II ==> insgesamt 6 Handlungsschritte ==> in der Prüfung zu bearbeiten sind 5 Handlungsschritte Also kann man insgesamt 2 Aufgaben streichen? Also wird dann die Aufgabe komplett ignoriert!?
29. März 201015 j Also kann man insgesamt 2 Aufgaben streichen? Also wird dann die Aufgabe komplett ignoriert!? Richtig
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