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Ausbildung verkürzen - Chef sagt nein


ToAddY

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Hallo miteinander,

eigentlich hätte ich Frühjahr 2011 meine Abschlussprüfung zum IT-System-Kaufmann. Allerdings bin ich mit meinem Ausbildungsbetrieb seit geraumer Zeit mehr als unzufrieden. Ich habe das auch schon mehrmals angesprochen, ohne nennenswerte Verbesserung.

Ich komme mir einfach nur als "billige Arbeitskraft" missbraucht vor.

Anfangs hies es von meinem Chef (ist zugleich Ausbilder) noch, dass er kein Problem damit sehen würde, wenn ich die Ausbildung verkürze (um ein halbes Jahr) - mittlerweile stellt er sich da total quer und sucht nach irgendwelchen Gründen mir seine Unterschrift auf dem Antrag zu verwehren.

Das Verkürzen der Ausbildung fällt ja so mangels Einverständnis des Betriebs aus.

Bleibt noch das vorziehen der Abschlussprüfung: Ist das ohne das Einverständnis des Betriebs möglich? - konnte dazu nichts aussagekräftiges finden - von miraus zahl ich das auch aus eigener Tasche, mir egal.

Mein Projekt habe ich soweit auch schon fertig und meine Lehrer in der Berufsschule meinen auch, dass das soweit in Ordnung ist und passt. Schulische Noten sind auch ausreichend (Schnitt 1,8 bis 2,1 - kommt auf die letzten paar Schulaufgaben an).

Würde mich über ernstgemeinte Vorschläge sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.

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Äh, du meinst natürlich das du dein Projekt noch nicht fertig hast. Weil du ja erst damit beginnen darfst, wenn dein Projekt von deiner zuständigen IHK genehmigt wurde. ;)

Wie meinst du das mit vorziehen der Abschlussprüfung? Wenn du das könntest (was der Betrieb ja nicht will) wäre die Ausbildung mit bestehen automatisch beendet, egal was in deinem Vertrag für eine Laufzeit steht. Daher kannst du eine frühere Prüfungsteilnahme vergessen.

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Wie meinst du das mit vorziehen der Abschlussprüfung? Wenn du das könntest (was der Betrieb ja nicht will) wäre die Ausbildung mit bestehen automatisch beendet, egal was in deinem Vertrag für eine Laufzeit steht. Daher kannst du eine frühere Prüfungsteilnahme vergessen.

Es gibt die Möglichkeit der Ausbildungsverkürzung aufgrund der vorhergehenden Schulbildung (Realschule oder Abitur) und die Möglichkeit aufgrund besonderer Leistungen die Abschlussprüfung vorzuziehen.

Ersteres will mein Unternehmen nicht genehmigen.

Ich werde morgen mal bei der zuständigen IHK anrufen...vielleicht kann mir da jemand helfen.

Ich sehe es nämlich nicht ein, als billige Vollzeitarbeitskraft "missbraucht" zu werden...

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Hi,

ich fänds auch spannend zu wissen, was "missbraucht" bedeutet. Ich lese so oft, dass Leute hier unzufrieden sind, weil sie nichts beigebracht bekommen und nicht in Projekte eingebunden sind, und manche schimpfen, dass sie als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Ich frage mich dann manchmal, wie für die Leute die perfekte Ausbildung aussieht?!

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In Zweifelsfall geht das auch gegen den Willen des Betriebs!

Wo steht das denn? Das wird keine IHK unterschreiben.

Der Betrieb sagt: "Die Prüfung schafft er nicht". Die IHK sagt: "Die Prüfung schafft er". Nun fällt er durch. Wer zahlt denn jetzt die Zeit bis zur nächsten Prüfung? Ich würde gegen die IHK, bis zur letzten Instanz, klagen und wahrscheinlich auch nicht mehr ausbilden.

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In Zweifelsfall geht das auch gegen den Willen des Betriebs!

Wo steht das denn? Das wird keine IHK unterschreiben.

So etwas geht tatsächlich (ich nehme auch an für Verkürzer - hab dafür aber keinen Beleg), aber dafür müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein - es ist also immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ob es klappt oder nicht.

Es ist ja z.B. auch möglich die IHK beschwerde gegen sein Unternehmen einzulegen und die Ausbildung ohne betrieblichen Anteil zu beenden/fortzusetzen. Dies geht aber eben nur, wenn z.B. nachvollziehbar der Betrieb sich nicht um den Azubi kümmert.

Der Betrieb sagt: "Die Prüfung schafft er nicht". Die IHK sagt: "Die Prüfung schafft er". Nun fällt er durch. Wer zahlt denn jetzt die Zeit bis zur nächsten Prüfung? Ich würde gegen die IHK, bis zur letzten Instanz, klagen und wahrscheinlich auch nicht mehr ausbilden.

- Wie gesagt, i.d.R. wechselt man bei derartigen Problemen den Ausbildungsbetrieb, oder wenn es sich z.B. zeitlich nicht mehr ergibt, kann man auch ohne Betrieb die Ausbildung fortsetzen. Leider kann ich dir aber auch nicht sagen, ob es eine betriebliche Pflicht gibt bei einer vorzeitigen (verkorksten) Prüfung dich weiter anzustellen.

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Wo steht das denn? Das wird keine IHK unterschreiben.

Meine Schwester hat es gemacht. Sie hatte eine Einschätzung ihres Klassenlehrers.

Wer zahlt denn jetzt die Zeit bis zur nächsten Prüfung? Ich würde gegen die IHK, bis zur letzten Instanz, klagen und wahrscheinlich auch nicht mehr ausbilden.

Der Betrieb natürlich. Er hat ja keinen Schaden dadurch, dass der Prüfling nicht vorher fertig wurde!

GG

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