Ladychallenge Geschrieben 11. Juni 2010 Teilen Geschrieben 11. Juni 2010 Hallo, bin momentan noch Azubi im 3. Lj in Nürnberg. hab von einer Freundin gehört (arbeitet bei einem Rechtsanwalt) das mein Chef mich für Vorstellungsgespräche und Probearbeiten freistellen muss. Ich hab mir hierfür immer Urlaub genommen. Was ist jetz richtig? Urlaub nehmen oder freistellen lassen? grüße und danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lupo49 Geschrieben 11. Juni 2010 Teilen Geschrieben 11. Juni 2010 § 629 BGB Freizeit zur Stellungssuche Wird wahrscheinlich auch darauf ankommen, ob der MA gekündigt hat oder der Betrieb dem MA gekündigt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ladychallenge Geschrieben 11. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2010 ich wurde gekündigt...bzw. werde nicht übernommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 11. Juni 2010 Teilen Geschrieben 11. Juni 2010 Ich dachte immer, der AG muss frei geben für solche Anlässe wenn man sich Urlaub dafür nehmen will, aber nicht, dass man freigestellt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 11. Juni 2010 Teilen Geschrieben 11. Juni 2010 Vorstellgespräche ja. Aber Probearbeiten? Das ist wohl eher Auslegungssache! Kannst es ja einmal probieren - d.h. Deinen Chef fragen! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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