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Selbstständig werden


ricardo1885

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Guten Morgen,

.. ach du Schreck... :rolleyes: ... bin ja jetzt schon ziemlich überarbeitet... zwei Mal die gleiche Frage zu stellen... :upps

Was hast du alles unternehmen müssen, um Freiberufler zu werden? (nur mal so aus neugir)

Nach meinen Kenntnissen (Quelle: Vorlesung "Betriebliche Steuern/Steuerrecht" im Grundstudium) dürfte ein FI nicht zum Bereich der Freiberufler gehören, zumindest nicht bei einer korrekten Auslegung des Begriffs.

"Freiberufler" - was ist das eigentlich? Das ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Dazu gehören zum allergrößten Teil Leute, die einen der sogenannten Katalogberufe ausüben, siehe dazu auch hier bei Wikipedia (Freiberuf ? Wikipedia)

(Zitat: Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG). - Ende)

Katalogberufe gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG sind, soweit nicht bei einem Gewerbebetrieb angestellt:

* Notar, soweit nicht (...)

* Patentanwalt

* Rechtsanwalt

* Rentenberater (Rechtsbeistand)

# Apotheker, die keine Apotheke betreiben (Vgl. BFH IV B 48/97 BFH/NV 98, 706; FinVerw BB 95, 1886)

# Arzt

# Heilpraktiker

# Psychotherapeut

usw.... ....

Es handelt sich hier zum größten Teil - wenn auch nicht abschließend - um akademische Berufe.

Der Fachinformatiker dürfte hier auch bei großzügiger Auslegung nicht darunter fallen.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Falle eines Programmierers/Anwendungsentwicklers die Zuordnung zum Bereich des "Freiberuflers" klar verneint, siehe auch Urteil: BayObLG, BB 2002, 853, 854

Exakte Auskünfte kann dir wohl nur ein Steuerrechtler (Steuerberater, Rechtsanwalt usw..) geben, allerdings wüsste ich nicht, wo bei einem Fachinformatiker die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische usw... Tätigkeit liegen sollte, wenn er z. B. selbständig programmiert, Anwendungen entwickelt, Computersysteme betreut o. ä.

Viele Grüße, fach_i_81

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... wobei es mir jetzt in 1. Linie nicht darum ging, ob das geht oder nicht, aber danke für den Hinweiß.

Mir geht es im Moment eigentlich zunächst nur mal darum mich einfach so um zu hören, wie Andere den Schritt in die Selbstständigkeit gegangen sind...

Vermutlich wird das bei mir eh auf eine Firmengründung rauslaufen müssen, allein schon wegen der ganzen Haftungsgeschichte.

Es geht mir aber im Moment darum das mal alles zu beleuchten.

:old

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Du kannst dich natürlich selbständig machen, ein Unternehmen gründen (überlege dir dabei, in welcher Rechtsform das Unternehmen gegründet werden soll, z. B. GmbH o.ä.), allerdings bist Du dann eben kein Freiberufler, sondern ein Selbständiger, das ist eben der (steuerrechtliche) Unterschied (darauf wollte ich mit den obigen Ausführungen hinweisen). Zur Firmengründung/Existenzgründung selbst kann ich dir nichts erzählen, das können andere hier im Forum wesentlich besser. :)

Gruß fach_i_81

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@fach_i_81: ich war vor unserer GmbH - Gründung als _Freiberufler_ unterwegs, und das als Fachinformatiker. Ist zwar jetzt schon 4 Jahre her, sprich die Information ist nicht ganz neu, Aber ich habe tatsächlich keine Gewerbesteuer bezahlen und auch keine IHK - Zwangsmitgliedschaft über mich ergehen lassen müssen.

Die Zuordnung zu den Katalogberufen ist im Grunde recht einfach zu erreichen. Zumindest für den Anwendungsentwickler ist es recht easy, da er a) Dinge schafft, die unter das Urheberrecht fallen, und B) zumindest wenn er keine Fließbandarbeit nach Schema F abliefert einen Beruf mit einer gewissen Schöpfungshöhe ausführt.

Die Zuordnung zu den freien Berufen ist im übrigen nicht an eine akademische Ausbildung gebunden, sondern ergibt sich eben eher aus den Notwendigkeiten der genannten Berufe. Ich kann nicht als Arzt arbeiten, ohne zu studieren. Ich kann kein Rechtsanwalt ohne Staatsexamen werden, usw. Ich kann aber ohne jede gesetzliche Einschränkung als Informatiker arbeiten, auch ganz ohne Ausbildung und Studium.

Es ist richtig, das die Finanzämter das gerne aneinander Knüpfen. Die Freiberuflichkeit meines Geschäftspartners ging ohne Sorgen durch, Msc... alles klar. Bei mir hats ein wenig Argumentation bedurft, obwohl wir exakt die gleiche Tätigkeit ausgeübt haben. Nichtsdestotrotz hat die Art der Tätigkeit das Finanzamt überzeugt.

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Ich antworte mal, ohne angesprochen zu sein. Einfach einen Steuerberater suchen. Mit Vollmacht erledigt er den gesamten Papierkram. Meiner hat damals sogar nichts extra berechnet, da er monatlich meine Buchhaltung bekam (für gerade mal 30 Euro pro Monat eine BWA und Ust-Voranmeldung, etc).

Ich empfehle jedem diesen Schritt. Es kostet nicht viel und entlastet enorm. Außerdem haben Steuerberater oft einen guten Draht zum Finanzamt - auch nicht zu unterschätzen.

Über besagten Steuerberater lief auch meine Anerkennung als Freiberufler. Selbst wenn das nicht geklappt hätte, wäre die Gewerbeanmeldung auch durch ihn erledigt worden. Die IHK meldet sich ja dann automatisch, wenn man ein Gewerbe anmeldet.

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Ok, dann Telegrammstil:

  • ggf. Anmeldung des Gewerbes
  • Besorgen einer Steuernummer vom Finanzamt
  • monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (Abrechung der gezahlten und eingenommen Umsatzsteuer diese bis zum 10. des Folgemonats, oder mit Dauerfristverlängerung übernächster Monat.
  • Einreichen einer Umsatzsteuerklärung am Ende des Jahres
  • Bei der Dauerfristverlängerung muss man allerdings ab Jahr 2 1/11 des bei der Umsatzsteuererklärung ermitteltelten Betrages vorab ans Finanzamt überweisen.
  • wenn der Umsatz unter der gesetzlichen Grenze ist, kann man eine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen. Dann allerdings (so meine Meinung) kann man nicht davon Leben.
  • Am Ende des 2. Jahres Wird die 1. Steuererklärung fällig, da gibts dann auch gerne mal ein böses Erwachen. Spätestens ab dann hat man dann auch die Einkommensteuervorauszahlung am Hals.

Das sind so die wichtigsten "amtlichen" Punkte, die es zu beachten gilt. Was sonst noch so wichtig ist:

  • Krankenkasse: Darauf achten, das man der KK mitteilt, wie der voraussichtliche Umsatz sein wird. Die KK geht grundsätzlich erstmal vom Maximalbetrag aus wenn sie "selbstständig" hört.
  • Krankentagegeld: Krankentagegeldversicherung in der richtigen Höhe abschließen. (auf gar keinen Fall glauben, das man eh nicht so lange Krank sein wird)
  • freiwillige Arbeitslosenvesicherung, wenn man Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung hat, kann man diese so konservieren. Günstig wenn es nicht klappt.
  • Altersvorsorge nicht vergessen, kann man in den ersten zwei jahren vielleicht ein wenig schleifen lassen, muss aber auf jeden Fall bedacht sein. (Falls eine GmbH ansteht: BAV 100% steuerlich gefördert. So mancher gründet die GmbH nur aus diesem Grund)

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Bearbeitet von sxs
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Also ich bin ja auch Fachinformatikerin und auch Freiberuflerin.. was hab ich dafür getan.. gekündigt und dem Finanzamt einen Wisch geschickt, dass ich Freiberufler im Sinne von bla bin weil ich blub tue

Natürlich könnte das irgenwann mal bei einer Betriebsprüfung ein böses erwachen geben, aber ich und mein Steuermensch sind uns ziemlich sicher, dass wir auf der sicheren Seite sind durch die Projekte die ich mache.

Bei grenzwertigen Geschichten würde ich aber auch schauen ein Unternehmen zu gründen, weil es kann uU recht teuer werden, da ja nicht einfach nur der Status aberkannt wird sondern ggf. Nachzahlungen + Zinsen auf einen zukommen.

ansonsten sxs hats eigentlich gut beschrieben

Man kann noch Gründungszuschuss beantragen, aber da gibts echt viele Infos im Netz.

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