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Wiederholung der schrift. Prüfung


basti2010

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du mußt Prüfungsteile, die du schon bestanden hast (mind. ausreichend) nicht nochmal schreiben, kannst aber. Also wenn du einen Teil schon mit 2 oder besser absolviert hast, würde ich nicht nochmal da antreten, ansonsten würde es sich vermutlich lohnen.

s.a.:

(2) Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23 Abs. 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist diese auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23 Abs. 2 Satz 2) ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.

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Bewertung

GA1 =40 %

GA2= 40 %

WISO= 20 %

= 100 %

Wieder ich als beispel :

GA1 = 56 % = 6% über 50 % (mindestens zu ereichne Punkte)

WISO = 64 % = 14 % über 50 (mindestens zu erreichne Punkte) = 20 % Bewertung von WisO geht also die hälfte = 7 %

GA2 = 26 % = durchgefallen

also habe ich insgesamt ()6+7) 13 % überschuss

Der durschnitt der 3 Prüfungen muss mindestens 50 % betragen

also habe ich 13 % über

WInter 2010

50 % -(den überschuss) 13% = 37 %

also muss ich 37 % erreichen um ein durschnitt von 50 % zu haben

Einschränkung: Keine Prüfung darf unter 30 % sein

Ich hoffe das ist nach zu voll ziehen

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Wie ist das eigentlich wenn man den schriftl. Teil wiederholen muss - Wird da prozentemäßig was von der letzten Prüfung mit angerechnet, hat die noch Auswirkungen ?

Die Ergebnisse der Teile der letzten Prüfung, die Du nicht wiederholst, werden mit gerechnet. Die Ergebnisse der Teile, die Du wiederholst, werden nicht gerechnet (selbst, wenn sie besser gewesen sein sollten!).

GG

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