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Praktikantenvertrag - tarifliche Rechte oder nicht?!


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Ich beginne ein duales Studium und erhalte von meinem Ausbildungsbetrieb einen Praktikantenvertrag, indem meine Vergütung festgelegt ist. Die Vergütung ist schonmal der tariflichen Ausbildungsvergütung gleich. Wie sieht es denn aber mit allen anderen tariflichen Regelungen aus? Ich weiß, dass mir ebenso die 30 Tage Urlaub zustehen, die tariflich festgelegt sind. Allerdings sind auch ein 13. Monatsgehalt von 100 % eines Entgeltes festgelegt. Des Weiteren stehen Mitarbeitern bei Hochzeit, Todesfall, Umzug ein Tag Sonderurlaub zu ...

Aber wisst ihr ob das bei Praktikanten auch der Fall ist?!?

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Gratuliere erstmal zum Studienplatz. Wo wirst du dein Studium (DHBW/ FH?) machen?

Theoretisch bist du Auszubildender/ Praktikant (in der Regel Auszubildender) der Firma für diesen Zeitrahmen. Daher gelten alle Rechte und Pflichten, die für diese Berufsgruppe gelten. Anzunehmen wäre, dass für dich die selben Regeln gelten. Am besten kann dir da deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (gibts in einem großen Unternehmen) weiterhelfen.

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Vielen Dank für die Gratulation.

Ich studiere dann an einer Fachhochschule. Der Betrieb ist eine Tochtergesellschaft der RWE ... der Hauptstromversorger hier im Osten :)!!

Ich war vorher schonmal Azubi in einem riesen Unternehmen und hatte alle tariflichen Rechte und Pflichten. Da hatte ich aber auch ein Ausbildungsvertrag.

Nun mit dem Studium habe ich einen Praktikantenvertrag für die gesamte Laufzeit. Den Vertrag bekomm ich erst nach der arbeitsmedizinischen Untersuchung nächste Woche. Ich weiß halt nicht genau ob Praktikanten ebenso im Tarif inbegriffen sind, wie Azubis??!??!

Eine JAV gibts natürlich auch. Allerdings werd ich wahrscheinlich erst zum Kontakt kommen, wenns dann im August wirklich losgeht.

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