chooter696 Geschrieben 17. Juni 2011 Teilen Geschrieben 17. Juni 2011 also meine frage bezieht sich speziel darauf das wenn man nicht besteht und die präsi nicht verhaut. Kann man ja sozusagen ohne den ausbildungsbetierb das zu ende bringen. Ok aber wie läuft das dann ab. An sich hab ich dann doch den FIAE abschluss nicht in der tasche und bin sozusagen 1/2jahr arbeitslos oder nicht? Oder wie läuft das dann kann man das Bafög weiter beantragen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 17. Juni 2011 Teilen Geschrieben 17. Juni 2011 (bearbeitet) Es kommt darauf an:Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.Quelle Wenn du ohne Betrieb die Prüfung wiederholen willst, musst du das mit der für dich zuständigen IHK abklären und die Prüfungsgebühr selbst bezahlen. Ob du bis zur Prüfung arbeitslos bist oder etwas anderes machst, liegt ganz bei dir. Und davon wiederum hängt die Bafög-Berechtigung ab... Bearbeitet 17. Juni 2011 von allesweg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chooter696 Geschrieben 17. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 17. Juni 2011 Prüfungsgebühr selbst bezahlen. da ich eine 2 jährige schulische ausbildung mit abschluss tai gemacht habe und daran ein jahr praktikum in einem betrieb gemacht habe musste ich die eh selbst bezahlen. aber ichw erde mal meine ihk fragen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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