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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Community,

arbeite seit Anfang August als Aushilfe. Der Vertrag läuft von August bis Ende September.

So heute kam ein Abteilungsleiter zu mir und meinte wir hätte nichts mehr für dich.

Geht das von heute auf morgen?

In dem Vertrag steht nichts von einer Probezeit oder Kündigungsfristen?

Gruß

Hallo,

das geht nicht so von heute auf morgen. Es ist zwar möglich bei einer Aushilfe unter 3 Monaten Beschäftigungsdauer die Kündigungsfrist zu verkürzen, allerdings ist das schriftlich im Vertrag festzuhalten.

Wenn keine Probezeit (hier wären es 2 Wochen Kündigungsfrist) vereinbart wurde gilt für dich die normale Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Siehe § 662 GBG:

BGB - Einzelnorm

Gruß

Es ist sogar noch schärfer: Wenn keine ordentliche Kündigung schriftlich vereinbart ist, kann man das befristete Arbeitsverhältnis überhaupt nicht Kündigen (siehe: § 15 Abs. 3 TzBfG).

Abgesehen natürlich von außerordentlichen (z.B. verhaltensbedingten) Kündigungen.

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