Veröffentlicht 27. November 200123 j Offizielle Lösung von Prüfer (danke), ist offical IHK: WISO 01/02: 01. 5 02. 1,5,6 (Reihenfolge beliebig) 03. 5 04. 3 05. 2 06. 1,2,4 (Reihenfolge beliebig) 07. 1 08. 2 09. 1,3,2,5,4,6 10. 1,3,6 (Reihenfolge beliebig) 11. 3 12. 3,5 (Reihenfolge beliebig) 13. 4 14a 2374,60 14b 2147,43 oder 2153,85 oder 2142,80 15. 4,2,1,4,4,3 16. 1 17. 4 18. 2 19. 4 20. 3 Ich hoffe es passt bei Euch allen. Aufgabe 14b: Es wurden auch Kurse von 1.95 und 1.96 akzeptiert, hoffe Ergebnis stimmt, schlecht lesbar. Wir packen es !!!
27. November 200123 j Kann mir jemand bitte sagen wieviele Punkte es bei Frage 6, 14a und Frage 15 gab? Die hab ich nämlich falsch.
27. November 200123 j könnwa ma die Titel der Fragen daraüber schreiben... hab inzwischen keinen Überblick mehr^^
27. November 200123 j Hihu, nach der Lösung habe ich 64 Punkte, also alles im "grünen" Bereich. Es war nen ganzschöner Hammer. Ich habe mir eigendlich eine 2 ausgemalt. Bei den alten Prüfungen war es zumindest immer so. Aber naja. --Thomy
27. November 200123 j Also die Aufgabe 15 kann nicht richtig sein. ist völlig daneben. Bist du dir da 100% sicher das da kein tipfehler vorliegt.
27. November 200123 j Bei einer Frage mit 3 Antworten: Gibt es Teilpunkte, wenn eine Antwort falsch ist, oder sind dann z.B. alle 6 Punkte futsch?
27. November 200123 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Thomy: <STRONG>Hihu, nach der Lösung habe ich 64 Punkte, also alles im "grünen" Bereich. Es war nen ganzschöner Hammer. Ich habe mir eigendlich eine 2 ausgemalt. Bei den alten Prüfungen war es zumindest immer so. Aber naja. --Thomy</STRONG>
27. November 200123 j Hab's auch grad zusammengerechnet, komm auch auf 58 Punkte... Aufgabe 15 hab ich komplett richtig und ich denke, dass die auch so passt...
28. November 200123 j Also ein Tippfehler in den Antworten liegt NICHT vor, hab es gerade nochmal gecheckt. Hab das vom Musterlösungsblatt abgepinselt, sieht auch verdammt echt aus, also kein Fake. Und die komische Nummer 15 ist da halt so angegeben, habe ich auch falsch. Aber ja, es gibt Teilpunkte. Wenn Du also 3 Antworten geben musst und es gibt 6 Punkte, dann sind das 2 pro Antwort. So war es die letzten Jahre...
28. November 200123 j in der Aufgabe 15 habe ich als erstes 1 genommen, denn der Mutterkündigungsschutz fällt doch ins Kündigungsschutzgesetz und mit der €-Rechnung habe ich den offiziellen Wert von 1,9558 genommen, bin gestannt, wie das gewertet wird
28. November 200123 j also bei der 15 hoff ich auf Teilounkte über meine antowrten bin ich mir nicht mehr sicher nur bei 2, also könnten da noch nen paar Pünktchen rausspringen. Und der offizielle Euro Umrechnungsfaktor ist 1,95583
28. November 200123 j Alsod as kann wirklich nett sein die 16 die 1 als Lösung das ist FALSCH! Alle meine Lehrer auf der Schule sagen es ist die unfallverhütungsvorschrift! Und nett die ******** 1!
28. November 200123 j Hallo ! Kann man im Wiso-Teil eigentlich auch Teilpunkte bekommen (z.B. für einen Ansatz in der Lohnsteuerberechnung), oder legt der Prüfer nur die Prüfungsschablone an und sagt sich: falsches Ergebnis -> 0 Punkte, oder richtiges Ergebnis -> volle Punkte ?? MfG René
28. November 200123 j Das mit Augabe 16 sehe ich genau so .... ich komme mal vorsichtig gerechnet auf 67 Punkte die wo ich nicht sicher war die habe ich mal weg gelassen .... naja mal sehen es geht ja mehr um die GH1 und GH2 das wird nochmal ein Brocken .... habe da was lauten hören, das man schlechte Karten hat wenn man die Diagramme oder Struktogramme mit Bleistift gezeichnet hat ... aber ich hoffe mal die sehen das nicht so ... es steht ja trotzdem auf dem Papier ... Mich macht irgendwie die Ungewissheit fertig ... die Prüfungsangst war nicht so schlimm ... naja lassen wir mal nicht den Kopf hängen ...
28. November 200123 j Das kann nett sein die 16 kann nett die 1 sein das ist unmöglich! Da würde jeder vom Gewerbeamt denn KOPF Schuteln! Das ist 1000000% die Unfallverhütungsvorschrift! schaut selbst
28. November 200123 j So hab mich mal im Internet schlau gemacht und schaut selbst es ist defenetiv die Unfallverhütungsvorschrift! UVV hier steht es drin Und da soll mir die IHK bloss nett mit der 1 kommen! Wenn ich da keien 4 Punkte bekomme dann können die sich auf meinen Anwalt freuen! :mad:
28. November 200123 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zero Cool: <STRONG> Und da soll mir die IHK bloss nett mit der 1 kommen! Wenn ich da keien 4 Punkte bekomme dann können die sich auf meinen Anwalt freuen! :mad:</STRONG>
29. November 200123 j Yo Leute, also ich hab das mit der Aufgabe 16 überprüft, und ich bin mir sicher, daß es doch die Antwort 1, also Arbeitssicherheitsgesetz ist. Seht selbst -> Arbeitssicherheitsgesetz Ein Gesetz hat ja wohl eine höhere Position als eine Vorschrift, oder? Denke so ist es...
29. November 200123 j Aber im Arbeissicherheitsgesetz steht drin, daß die Person auch nach der UVV eingesetzt werden kann. Schaut hier: http://www.lfas.bayern.de/recht/arbschg/arbschg.htm Paragraph 12 Absatz 5 Was nun???
29. November 200123 j Relevant ist in dem Fall der Paragraph 5 des ASiG. Ganz davon ab, daß es im Paragraph 12 kein Absatz 5 zu finden ist. Außerdem beinhaltet eben nicht jede UVV einen Passus mit Hinweis auf Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Flori
29. November 200123 j Außerdem steht es hier schwarz auf weiß: http://www.sozialnetz-hessen.de/ergo-online/Recht/G_Sich-betreu.htm Unterpunkt: Welche Unternehmen müssen SiFas bestellen? Und jetzt will ich darüber nix mehr hören!!!!
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