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Einladung oder selber Antrag zur MEP?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi Leute,

hab heute meine Ergebnisse bekommen:

GH1= 53%

GH2= 40%

WISO= 51%

Der Notenrechner sagt:

Sie bestehen mit Nachpruefung in Kern-Qualifikation(GH2), wenn Sie hier 56 Punkte erreichen.

Aber ich will ungern die Prüfung im Sommer 2012 wiederholen, wie sieht es denn mit einer MEP aus? Bekomm ich eine Einladung oder muss ich selber den Antrag dafür stellen und wo bekomme ich ein Formular her?

Danke für eure Antworten.

mfg Fabian

Also müsste ich aufjedenfall noch Post bekommen?

Denn das waren die Online Ergebnisse...

Soweit ich weiss musst dich selber kümmern, da macht die IHK keinen Finger krum.

Formular auf IHK seite downloaden ausfüllen hinschicken evtl auf Genehmigung warten und irgendwann bekommste Post wann die MEP stattfindet.

Ich habe mich etwas schlau gemacht und auf IHK NORDWESTFALEN HILFE.PDF bekomm ich die antwort, das ich eine Einladung zeitnah per Post bekommen müsste, wenn die Kritieren es zulassen, soweit ich weiß sind die Kritierien für einen FISI das man nur ein Fach unter 50% haben darf, dieses muss aber über 30% sein, dann wird man eingeladen. Also muss ich eigentlich nur noch abwarten, wenn ich dann in dieser oder soger nächster woche nichts bekomme, melde ich mich bei meiner IHK.

Eine Frage hab ich noch, ich hab insgesamt 47,4%.

Laut der Handreichung Seite 14

ist bei Teil B unter 50Punkte eine Sperrfunktion? Was bedeutet das, kann ich überhaupt in eine MEP oder ist das schon gesperrt?

Durchgefallen im Teil B ist man, wenn:

- in einem der 3 Prüfungsteile (GAI, GAII, Wiso) weniger als 30% erreicht wurden

- trotz Nachprüfung keine Möglichkeit mehr besteht insgesamt 50% zu erreichen

Bei 47% hast du noch eine realistische Chance mit Hilfe einer mündlichen Ergänzungsprüfung auf die erforderlichen 50% zu kommen (sofern kein Teil unter 30% liegt!). Man kann übrigens auch mit 2 Prüfungsteilen unter 50% bestehen, je nachdem wie der dritte Prüfungsteil und ggf. die MEP ausfallen.

Mit Uli's Notenrechner für IT-Berufe kannst du ausrechnen lassen, wieviel Punkte du in der MEP erreichenmusst um zu bestehen: Notenrechner für die IT-Abschlußprüfung

Bearbeitet von Nikki

Danke für deine Antwort, jetzt fühl ich mich schon besser. Aber es echt sehr komisch warum die offiziel schreiben das man unter 50% eine Sperrung hat und das mit dem >30% garnicht erwähnen.

Und ja den Rechner benutze ich auch. Brauch dann in GA 2 um die 58% oder so, das sollte ja zu schaffen sein.

Die Sperrfunktion bezieht sich auf den gesamten Teil B, also alle drei schriftlichen Prüfungsteile + MEP sofern erforderlich.

Beispiel: Wenn du in GAI zu wenig Punkte hattest, werden die Punkte aus der schriftlichen GAI-Prüfung mit denen der GAI-MEP im Verhältnis 2:1 zusammengerechnet und ergeben dann das Ergebnis für GAI.

Die 30%-Hürde ist auch erwähnt: keine ungenügenden Leistungen (ungenügend = 6 = weniger als 30% lt. IHK-Notenschlüssel).

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