Veröffentlicht 9. Januar 201213 j Ich hab mal eine doofe frage Darf man das Projekt vor der Prüfung durchführen?? oder ist das verboten? oder gibt das irgendwelche nachteile für den Prüfling?
9. Januar 201213 j Aus der Berufsverordnung: Dem Prüfungsausschuß ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen.http://www.gesetze-im-internet.de/itktausbv/__15.html
10. Januar 201213 j Autor jaaa das weiß ich ja Ich meinte eig. ob ich das in der Firma durchgehen darf vor dem eigentlichen Durchführungszeitraum z.B Der allseitsbeliebte Schulungsraum. Dürfte ich schon vor der Prüfung das Schulungsraum aufbauen? zum üben oder so?
10. Januar 201213 j das ist doch eigentlich völlig egal. solange das projekt auf jeden fall genehmigt wird, ist es doch egal wann du mit dem projekt anfängst. klar musst du einen zeitraum definieren. aber der hält sich ja auch nur an die zeitvorgabe der IHK und wenn du die bestätigung hast.. also ich fang damit an sobald der antrag genehmigt ist. bzw ich ein ok von den dozenten habe, das das projekt ausführbar ist. und wenn du in der firma schonmal alles testen kannst, dann kannst du evtl. ja auch den projektantrag besser formulieren, weil du weißt was gemacht wird und wie viel zeit das in etwa aufbringt. das is meine meinung. nur sollte man wirklich erst anfangen, wenn das projekt auch genehmigt ist. sonst muss man am ende noch doppelte arbeit machen, weil man ein neues projekt erstellen muss oder veränderungen einplanen uss.
10. Januar 201213 j Natürlich darf man das Projekt vor der Prüfung durchführen, ich denke das machen die meisten. Theoretisch könntest du bereits vor dem Antrag dein Projekt fertig machen und dann hoffen das es genehmigt wird.
10. Januar 201213 j Natürlich darf man das Projekt vor der Prüfung durchführen ...Nenn mir doch bitte den ensprechenden Paragraphen aus dem Berufsbildungsgesetz oder der ITKTAusbV.
10. Januar 201213 j Autor Danke euch für die schnellen Antworten Ich dachte schon das die Kammer iwas dagegen hätte =)
10. Januar 201213 j Nenn mir doch bitte den ensprechenden Paragraphen aus dem Berufsbildungsgesetz oder der ITKTAusbV. Vielleicht habe ich das undeutlich formuliert. Ich meinte damit das das Abschlussprojekt vor den Schriftliche Prüfungen durchgeführt werden darf.
10. Januar 201213 j Ich dachte schon das die Kammer iwas dagegen hätte =) Sie hat durchaus was dagegen. Wenn es rauskommt: durchgefallen wegen formalen Verstössen.
12. Januar 201213 j ich hab ja nochmal in meinem eigenen projektantrag was gesehen, was die frage auch nochmal vereinfacht: Erklärung des Prüfungsteilnehmers / der Prüfungsteilnehmerin: ... und dass ich mit der Durchführung des Projektes erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss beginnen werde.
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