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wlan gastnetz recht


lorian

Empfohlene Beiträge

experten des rechts bitte vor!

man liesst immer wieder:

offene wlan, hots-spots etc müssen die verbindungsdaten speichern und wer sich verbunden hat..

wie läuft das mit einem gastnetz einer firma, die zwar ihren gästen ein netz anbietet, dessen firmengebäude aber nicht für jeden zugänglich ist (nicht öffentlich)?

es kommt auch vor das unangemeldet kunden kommen oder neukunden. diese können aber nicht einfach hineinspazieren

muss ich zu jeder verbindung was speichern?

bisher wird nur durch ein script der WPA-PSK einer WPA2 verschlüsselung gewechselt.

steh ich damit rechtlich schon mit einem bein im knast?

ps: sorry wusste leider nicht wohin mit dem thread

Bearbeitet von lorian
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Internetrecht - wlan-rechtslage

betrifft eigentlich nur immer die gruppe von anbietern die es 1. öffentlich machen und 2. geld verlangen.

auch wenn man es so zusammenfassen könnte glaub ich irgendwie nicht daran.

noch ein link - wenns jmd interessiert was ich grad so lese....

BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verantwortlichkeit-von-wlan-besitzern-bei-haftung-fuer-filesharing/

Bearbeitet von lorian
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es gibt zu dem thema (leider) keine einheitliche rechtsprechung.

auch sie sache mit der speicherung ist nicht so klar, wie du sie darstellst. schau dir mal die §§3a +4 BDSG an. ich habe neulich ein gutachten vom vaf gelesen, das zu dem schluss kommt, dass z.b. hotels nichts speichern müssen. aber ich schau morgen noch mal genauer nach...

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http://www.vaf-ev.de/global/dbbin/161111_142016_vaf_3-2011_aktuell.pdf

das hier evtl?

kurzfassung von mir (besser is selber lesen): speichern nich notwendig und eigentlich auch nicht erwünscht (lol?) und wenn dann nu 7 tage für interne zwecke.. falls man z.b. anhand der IPs interne probleme beheben kann oder sie dazu beitragen sie zu lösen.

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ja, genau. das ist allerdings nur das fazit des fazits. im gutachten selber ist dann noch ganz ausführlich beschrieben, wie der gute mann zu seiner auffassung kommt.

aber wie gesagt: man kann die bestehenden gesetzte guten gewissens so auslegen - die gerichte oder andere anwälte können das aber mit dem selben guten gewissen auch anders auslegen.

man bewegt sich da zwischen zwischen "störerhaftung" auf der einen und bundesdatenschutzgesetzt und der einschränkung von datenspeicherung auf der anderen seite.....

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Wer auf der sicheren Seite sein will, muss eigentlich ein Captive-Portal nutzen und dabei mitloggen. Wie lange, das ist dann die andere Frage.

Doch nur so kann man ausschliessen, dass irgendeiner der Kunden (oder externen Mitarbeiter, oder was auch immer - halt jemand, der den Internetzugang nutzt) darüber Mist baut, bzw. dass man selber dann dafür zur Verantwortung gezogen wird. Kommt es einmal zu dem Fall, dass nachgewiesen werden muss, dass nicht der für den Internetzugang Verantwortliche, sondern ein Nutzer haftbar für irgendeinen Schaden gemacht werden soll, dann braucht man diese Daten. Das können irgendwelche Angriffe oder Verleumdungen oder Rufschädigungen sein, Verstösse gegen das Urheberrecht oder auch Verteilung illegalen Materials oder jegliches sonstige, was strafrechtlich verfolgt werden könnte.

Vor allem, wenn der Internetanschluß nicht nur rein beruflich, sondern auch zu privaten Zwecken genutzt werden darf (oder dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist), kommt man ziemlich in die Bredouille, da dann eigentlich nicht geloggt werden darf. Ob man mit einem entsprechenden Disclaimer mit Zustimmung der Regelung dieses Problem umgehen kann, ist die Frage. Wir lassen dies zurzeit von unserer Rechtsabteilung prüfen, da wir genau vor diesem Problem stehen. Sollte es so nicht möglich sein, so wird der Zugang nur noch für rein geschäftliche Zwecke erlaubt werden können in Zukunft.

Hier läuft es zurzeit so, dass für jede Person, die Internetzugang über das DSL hat, ein Verantwortlicher genannt werden muss, der zuständig ist, falls Verstösse auftreten sollten. Geloggt wird jedoch bisher noch nicht, da die technischen Gegebenheiten dafür noch nicht gegeben sind (Consumer Router kann so etwas nun einmal nicht ohne weiteres.)

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[...]@crash

schau dir mal punkt 3 an...

Ja das ist mir klar.

Es wird auch nur Name und Firma aufgenommen im System und halt von wann bis wann der Zugangscode gültig ist.

@ crash

ähm also wer captive benutzt hat automatisch die personendaten wie adresse?... natürlich nicht.. aber du meinst man soll jeden kunden den perso fuer 10 sek. abnehmen?[...]

Natürlich hat man die Personendaten nur, wenn man diese auch aufnimmt.

Wer den Internetzugang nutzen will, der muss halt die paar Daten rausrücken. Da die Codes an der Rezeption / Empfang ausgestellt werden, ist das auch kein Problem, denn dort müssen sie sich eh alle erst einmal anmelden mit Namen und Firma und es wird dann einfach nur gefragt, ob sie Internetzugang haben wollen für die Dauer ihres Besuchs. Falls ja, werden sie ins System eingetragen, oder, falls sie bereits im System stehen, wird ihnen ein neuer Code ausgehändigt.

Ich sehe da keinerlei Probleme.

@lorian:

Die wollen doch was von dir und nicht umgekehrt. Und spätestens nach 1 Monat ist das für alle komplett normal, das so zu machen.

wer nicht bereit ist, die Daten zu liefern, der kommt halt nicht rein und muss über seine eigene UMTS-Verbindung oder sonstiges surfen. Ist ja auch ok, aber geht dann halt auf seine eigene Kappe.

Bearbeitet von Crash2001
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