mandarine Geschrieben 2. Mai 2012 Geschrieben 2. Mai 2012 Hi, ich muss die Frage für mein Referat beantworten, ich werde aber irgendwie nicht schlau :/
afo Geschrieben 2. Mai 2012 Geschrieben 2. Mai 2012 (bearbeitet) Werkvertrag: BGB - Einzelnorm (XXX verlesen, sorry) Beim Werkvertrag ist der Erfolg geschuldet. Vergleich doch mal was zum Kaufvertrag, müßte §434 sein im Gesetz steht. Bearbeitet 2. Mai 2012 von afo
127.0.0.1 Geschrieben 2. Mai 2012 Geschrieben 2. Mai 2012 ??? wenn du einen Werkvertrag geschlossen hast, dann musst du im streitfall nicht prüfen, ob die kriterien eines kaufvertrags erfüllt wurden... schau dir an, was ein werkvertrag und was ein kaufvertrag ist. dann kannst du auch mal schauen, bei welchen schuldverhältnissen der erfolg geschuldet ist.
afo Geschrieben 2. Mai 2012 Geschrieben 2. Mai 2012 Huch, Mist. Ich hatte Dienstvertrag gelesen. Sorry.
Gast Geschrieben 2. Mai 2012 Geschrieben 2. Mai 2012 Ja, aber es war doch richtig, was du geschrieben hast.
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