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Welche Auswirkungen hat die rechtliche Abgrenzung zwischen Werk- und Kaufvertrag?


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Geschrieben (bearbeitet)

Werkvertrag: BGB - Einzelnorm

(XXX verlesen, sorry) Beim Werkvertrag ist der Erfolg geschuldet.

Vergleich doch mal was zum Kaufvertrag, müßte §434 sein im Gesetz steht.

Bearbeitet von afo
Geschrieben

???

wenn du einen Werkvertrag geschlossen hast, dann musst du im streitfall nicht prüfen, ob die kriterien eines kaufvertrags erfüllt wurden...

schau dir an, was ein werkvertrag und was ein kaufvertrag ist. dann kannst du auch mal schauen, bei welchen schuldverhältnissen der erfolg geschuldet ist.

Geschrieben

Ja, aber es war doch richtig, was du geschrieben hast.

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