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Ausbildungsvertrag/Ausbildungsberuf nachträglich ändern


Joerd

Empfohlene Beiträge

Guten Abend liebe Community,

und zwar habe ich eine kleine Frage.

Ich würde gerne vom Fachinformatiker Anwendungsentwicklung in die Fachrichtung Systemintegration wechseln.

Ich befinde mich noch im 1. Lehrjahr.

Wie kann ich so etwas bewerkstelligen?

Kann man den Ausbildungsvertrag umschreiben lassen?

Mein Betrieb bietet beide Ausbildungsberufe an.

Danke und einen schönen Abend! :)

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Ohne irgendwelche Voraussetzungen?

Ich habe nämlich mal gehört dass das wohl Geld kostet, da es wie eine Umschulung ist o.ä. , kann aber auch nur Müll sein.

Kann man hierbei auch ein Lehrjahr wiederholen?

Danke und einen schönen Abend!

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Ohne irgendwelche Voraussetzungen?

Ich habe nämlich mal gehört dass das wohl Geld kostet, da es wie eine Umschulung ist o.ä. , kann aber auch nur Müll sein.

Kann man hierbei auch ein Lehrjahr wiederholen?

Danke und einen schönen Abend!

Wieso möchtest du denn das erste Jahr wiederholen? Die Ausbildungsberufe sind sich sehr ähnlich, das solltest du alles nach gelernt bekommen.

Gruß smite

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Das geht ohne Probleme, hab ich auch gemacht, du musst dich nur vor Beginn des 3. Lehrjahres entscheiden, da ab da der Berufsschulunterricht nicht mehr der selbe ist.

Wieso du das Jahr wiederholen willst ist mir auch völlig unklar, wie gesagt, in der BS würdest du genau das selbe machen (wir hatten die erstem 2 Lehrjahre gemischte Klassen, also wirklich absolut der selbe Stoff), und im Betrieb vermutlich auch nicht sooo viel anderes...

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  • 2 Wochen später...

Frag deinen Ausbilder ob dein Betrieb eine Ausbildung zum FISI auch anbietet. Wenn ja dann fragst du deine IHK. Wenn dein Betrieb keine FISI Ausbildung anbietet, dann müsstest du trotzdem mit der IHK sprechen und die Ausbildung in einem anderen Betrieb machen.

Also wie hier schon vorgeschlagen wurde

1. Ausbilder fragen

2. IHK Fragen

Folgender Weg ist nicht zielführend

1. Forum fragen

2. Forum fragen

3. Forum fragen

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Interessant für dich könnte unter Umständen BBiG (Berufsbildungsgesetz) § 8 Satz 2 zum Thema Verlängerung der Ausbildung interessant sein.

M.W. ist die zuständige Stelle (in deinem Fall die IHK) relativ reserviert mit einer Verlängerung der Ausbildungsdauer. Allerdings kann ich nur Infos von der IHK Essen weitergeben.

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