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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

kurz zu mir:

Ich habe ab Aug. 2009 eine Ausbildung zur Fachinformatikerin - Anwendungsentwicklung gemacht und diese im Jan. 2012 mit sechsmonatiger Verkürzung erfolgreich abgeschlossen.

Nach der Ausbildung wurde ich von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen.

Nun zu meiner Frage:

Gerade eben habe ich neben meiner normalen Gehaltsabrechnung einen weiteren Brief meines Arbeitgebers aus dem Briefkasten gefischt.

In dem Brief waren für das gesamte Jahr 2012 noch einmal Gehaltsrechnung enthalten, die alle jedoch den Zusatz "1. NB" in der "Überschrift" enthalten.

Auffällig ist außerdem, dass auf allen diesen Abrechnungen eine Ausbildungsvergütung ausgewiesen ist (wobei ich ja seit Jan. kein Azubi mehr bin) und jeweils am Ende der Seite der Satz "Der Auszahlungsbetrag wird mit der Abrechnung 11/2012 verrechnet" vermerkt ist.

Skizziert sieht eine solche Gehaltsabrechung so aus:

___________________________________________________________________

Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge für Oktober 2012 (1. NB)

[... Aufführung der persönlichen Daten ...]

Brutto-Bezüge:

Ausbildungsvergütung xxx €

Steuer/Sozialversicherung:

(Anmerkung: da ist nichts angegeben)

SV-Abzüge: xxx €

Netto-Verdienst: xxx € (= Bruttobetrag - SV-Abzüge)

Bank / Konto: Der Auszahlungsbetrag wird mit der Abrechnung 11/2012 verrechnet.

Auszahlungsbetrag: xxx € (= Nettoverdienst)

_____________________________________________________________

Für den Nov. 2012 besitze ich nun zwei Gehaltsabrechnung (beide ohne den Zusatz 1. NB) . Zum einen die normale, die auch mein derzeitiges Monatsgehalt ausweist und zum anderen eine, die einen hohen dreistelligen Betrag ausweist.

Vielleicht bin ich einfach unwissend, aber ich habe wirklich keine Ahnung, was ich davon halten soll.

Bekomme ich nun die hohe dreistellige Summe noch nachträglich ausbezahlt? Muss ich irgendetwas nachbezahlen? Ist das nur eine Aufstellung über irgendwelche Zahlungen?

Ach ja in dem zweiten Brief lag außerdem eine "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" bei, in der als "Grund der Abgabe" die "Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung" und als "Personengruppe" eine "Auszubildende ohne besondere Merkmale" angegeben ist.

Hat mein Ausbildungsbetrieb es evtl. verpennt, mich nach der Ausbildung irgendwo als Azubi abzumelden?

Ja, ich weiß, ich könnte einfach in der Personalabteilung nachfragen, aber es ist WE und ich mache mir grad Sorgen, dass da irgendwelche Schulden auf mich zukommen, die ich so nicht einfach tragen könnte.

Wäre nett, wenn jmd. Licht ins Dunkel bringen könnte.

LG Cris

Ja, ich weiß, ich könnte einfach in der Personalabteilung nachfragen...

korrekt...

und ich mache mir grad Sorgen, dass da irgendwelche Schulden auf mich zukommen, die ich so nicht einfach tragen könnte.

warum Schulden? Hast du bei deinem AG einen Kredit aufgenommen?

Ich vermute mal es handelt sich um irgendeine Nachbescheinigung (NB?). Bescheinigung zur Sozialversicherung ist normal und wichtig --> aufheben!

Abmelden muss dich der Betrieb imho nicht...

Frag am Montag einfach im Betrieb nach und gut ist... wir können auch nur mutmaßen...

Das du etwas zahlen musst, ist aber sehr unwahrscheinlich

Vllt. weiß ja noch jmd, was es mit dieser 1. NB auf sich hat.

Bearbeitet von DarkMaster

Anscheinend hat dein Arbeitgeber sämtliche Gehaltsabrechnungen von dir noch mal neu durchgerechnet und deshalb gibt es diese Nachberechnung.

Die Frage ist nur warum er das gemacht hat.

In der Regel macht der Arbeitgeber so eine Nachberechnung, wenn z. B. tarifliche Lohnerhöhungen nachträglich ausgezahlt werden.

Beispiel: Die Tarifpartner einigen sich am 29.10. darauf, dass ab dem 01.09. rückwirkend die Löhne um x Prozent erhöht werden. Dann würde mit der Abrechnung Ende November eine Nachberechnung für September und Oktober erfolgen. Denn die Gehaltsabrechnungen sind schon weit früher fertig wegen der Meldung zur Sozialversicherung.

Frag deinen Arbeitgeber warum er das gemacht hat.

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