Shantellster Geschrieben 6. Januar 2013 Geschrieben 6. Januar 2013 Falls jetzt mündliche Prüfung bestanden wird und schriftliche nicht. Nächste Wiederholungsprüfung ist am 7. Mai und die Ergebnisse am Ende Juni. Vertrag zwischen Umschüler, IHK und Schule läuft bis Ende Januar 2013 (keine Firma nur Pflichtpraktikum 10 Monate). Welches Datum wird im neuen Vertag stehen? Hmm...und die Präsentation wird nur am 20. Februar.
Crash2001 Geschrieben 7. Januar 2013 Geschrieben 7. Januar 2013 Frag doch einfach bei deiner Umschulungsmaßnahme nach, wie das aussieht bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung. Gibt schliesslich immer welche, die es nciht direkt schaffen - von daher werden sie wohl auch einen Plan B haben. Genauso auch, was in der Zeit bis zur nächstmöglichen Prüfung dann ist. Ob du da dann in der nachfolgenden "Klasse" unterrichtest würdest mit, oder ob du autodidaktisch lernen musst und dann einen Dozenten zur Verfügung hast für Fragen, oder oder oder... Der Vertrag wird vermutlich bis zum Bestehen der Prüfung (dann wann du das Ergebnis bekommst) weiterverlängert. Könnte aber genauso auch sein, dass du dich autodidaktisch drauf vorzubereiten hast und dir vielleicht nur ein Dozent zur Seite gestellt wird für Fragen. Wiue es gemacht wird, kann dir nur in der Umschulungsmaßnahme gesagt werden.
Shantellster Geschrieben 7. Januar 2013 Autor Geschrieben 7. Januar 2013 Ich weiß schon, dass ich in der nachfolgenden "Klasse" unterrichten würde (falls eine Genehming auf die Verlängerung von meinem Leistungsträger bekommen würde) sowie auch in 4 Wochen zur Prüfungsvorbereitung teilnehme. Ich hoffe, dass ich den Vertrag bis zum Bestehen der Prüfung bekomme... aber was mache ich dann 6 Wochen nach der Prüfung....gute Frage. Aber mit dem Geld bin ich dann siicher... Danke für die Antwort!
Crash2001 Geschrieben 7. Januar 2013 Geschrieben 7. Januar 2013 Die Frage ist halt, ob der Leistungsträger das auch noch weiterhin bezahlt, oder ob dir nur die einmalige Möglichkeit gegeben wurde und du danach zwar noch an der Umschulungsmaßnahme weitzer teilnehmen kannst, jedoch kein Geld mehr in der Zeit bekommst (abgesehen von Fahrtgeld evtl).
Shantellster Geschrieben 7. Januar 2013 Autor Geschrieben 7. Januar 2013 Ufff, jetzt habe ich mit dem Leistungsträger telefoniert. Falls es genehmigt wird, bekomme ich alles, was ich jetzt habe sowie auch wird die Schule bezahlt. Und das Geld wird bis zum Tag, wann das Ergebnis kommt, bezahlt. Gute Nachricht! Und Danke für deine Hilfe!
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