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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Zusammen,

habe gerade eine Diskussion mit einem anderen Azubi gehabt, welcher meinte, dass er

auch nach der Abschlussprüfung bis zum Erhalt seiner Zeugnisse weiterhin arbeiten müsse?...

Wenn man mich fragt, kann das nicht, denn, der §1 des Ausbildungsvertrages besagt, dass man ja

nach bestandener Abschlussprüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss

auch aus dem Ausbildungsverhältnis ausscheidet, korrekt?

Er gehört der IHK Düsseldorf an, ich Dortmund.

(10:07:27) Er: btw

(10:07:34) Er: Den endgültigen Prüfungsbescheid bekommst Du sowieso erst mit dem Prüfungszeugnis, das dir zugesand wird (siehe Seite mit dem vorläufigen Prüfungsergebnis). Bis dahin müsstest du also auf jeden Fall arbeiten, so dass auf keinen Fall am donnerstag der letzteTag sein kann.

(10:07:54) Ich: ähm

(10:07:57) Ich: wer sagt das?

(10:08:16) Ich: Du bekommst nen vorläufigen Zettel wo draufsteht das Du bestanden?

(10:08:17) Er: hab nen paar leute hier gefragt, die sagens alle

(10:08:28) Er: ja, das ist aber eben nur VORLÄUFIG

(10:08:32) Er: erst wenns endergebnis da ist

(10:08:36) Ich: wtf?

(10:08:37) Ich: never?

(10:08:49) Er: doch

(10:09:01) Ich: ich kopier den Text hier mal ins FiSi-Forum, wenn das okay ist?

(10:09:06) Er: ok

(10:09:06) Ich: will das geklärt haben!

(10:09:10) Er: mach mal

Meinugen, Äußerungen?

BBiG - Einzelnorm

Den endgültigen Prüfungsbescheid bekommst Du sowieso erst mit dem Prüfungszeugnis, das dir zugesand wird (siehe Seite mit dem vorläufigen Prüfungsergebnis). Bis dahin müsstest du also auf jeden Fall arbeiten, so dass auf keinen Fall am donnerstag der letzteTag sein kann.

Dort steht unter Absatz 2 leider nichts mit endgültigem Prüfungsbescheid sondern

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Sprich schüttelt Dir der Vorsitzende die Hand und händigt Dir einen Zettel mit "Bestanden" aus, gehst in die nächste Bäckerei und holst für Dich und Deinen Ausbilder ein Stück Kuchen und bist danach frei.

Solltest Du Weiterarbeiten und der AG duldet dies gilt Übrigens folgendes:

BBiG - Einzelnorm

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