Fabex Geschrieben 8. Mai 2015 Geschrieben 8. Mai 2015 Guten Mittag, wie ich gelesen habe, bekommen Arbeitnehmer ab dem 01.07. (hälfte des Kalendarjahres) den gesetzlichen Mindesturlaub. Ich hab allerdings meine mündliche Abschlussprüfung am 30.06. also genau ein Tag davor (= 5 Tage weniger Urlaub). Gilt der Termin (beim bestehen) als Vertragsende? Oder ist das Datum des Vertragende ein Tag nach der Prüfung. Voller Urlaubsanspruch ab 1. Juli - Nachrichten Welt Print - DIE WELT Viele Grüße
Babyfart McGeezaks Geschrieben 8. Mai 2015 Geschrieben 8. Mai 2015 Du bekommst doch sowieso nur anteiligen Urlaub, weil du ja früher auslernst. Ist jedenfalls bei mir so
arlegermi Geschrieben 8. Mai 2015 Geschrieben 8. Mai 2015 Mit Bestehen der Prüfung (bzw. dem Aushändigen des IHK-Zeugnisses) endet das Ausbildungsverhältnis.
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