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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ein Bekannter macht regulär Homeoffice. In seiner Firma übernimmt der Arbeitgeber normalerweise die Grundgebühren für Internet und Telefon. Doch in diesem Fall hat die Sache einen Haken: Er hat Internet und Telefon über einen Kabelanbieter, wobei zu dem Tarif des laufenden Vertrages auch Fernsehen dazu gehört. Und der Kabelanbieter sagt, dass es nicht möglich sei, für den laufenden Vertrag eine Rechnung zu schreiben, in der Fernsehen und andere Bestandteile von den Kosten her aufgeschlüsselt sind.

Der Arbeitgeber wiederum meint, die Fernseh-Kosten eines Mitarbeiters seien gegenüber dem Finanzamt nicht als Betriebsausgabe zu argumentieren.

Kennt jemand einen vergleichbaren Fall in eurer Firma, bei dem man eine Lösung gefunden hat?

Rechnung minus den aktuellen Tarif für Fernsehen pur.

Akzeptiert dann auch das Finanzamt.

Am besten nen Screenshot von dem Fernsehtarif mit beilegen.

Oder einfach mal das finanzamt anrufen.

  • Autor
oder eine Pauschale vereinbaren. Dann ist der Provider auch egal.

Es geht ja darum, dass das für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe durchgeht und für den Arbeitnehmer nicht zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil wird. Eine vom Finanzamt anerkannte Home-Office-Pauschale (mag im Fachjargon anders heissen) gibt es sowieso. Online-Kosten können obendrauf übernommen werden.

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