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Internetgebühren steuerlich absetzbar?


Crash2001

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Hi

Hab grad mit nem Freund gesprochen und sind da auf die Idee gekommen, dass die Internetgebühren (zumindest bis zu einem bestimmten Teil) doch vielleicht bei Fachinformatikern steuerlich absetzbar sein könnten. :rolleyes: Gehört doch bei dem Beruf eigentlich zur Weiterbildung, oder? :confused:

Kann man das vielleicht zu den Werbungskosten dazurechnen zu denen auch das Fahrgeld gezählt wird, damit man mehr absetzen kann bzw. damit man über den Pauschbetrag hinaus kommt? Weil als IT'ler muss man sich ja schliesslich immer informieren, was im Internet so los ist, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.... ;) ... Und Fachzeitschriften wie die c't werden ja soweit ich weiss auch angerechnet, also wieso nicht mal das selbe mit den Internet-Gebühren ausprobieren? :confused:

Hat das schonmal jemand hier versucht, oder weiss, ob sowas akzeptiert wird?

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Das hört sich doch mal gut an....

Ob die einem wohl abnehmen, dass man im Monat 50 Stunden auf der MS-Seite verweilt hat, nur um sich zu informieren und Updates zu saugen? :confused: ;) Naja, hab ja heute noch neue URLs bei dem Seminar bekommen, wo man als Admin immer wieder mal darufschauen sollte...

Aber überprüfen können / dürfen die das doch eh nicht, oder? :confused:

Also wenn in der Chip was drinstand, dann muss ich mir das mal anschauen... wäre auf jeden Fall cool, wenn das mit dem absetzen klappen würde. :D :D :D

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So, nun aber. ;)

Erstmal dies:

Werbungskosten (§ 9 EStG)

R 33 LStR (Lohnsteuerrichtlinie) 2002, Abs. 5

Telekommunikationsaufwendungen sind Werbungskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind. Weist der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nach, kann dieser berufliche Anteil für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden.

Dabei können die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt der Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und Internet) abgezogen werden.

Fallen erfahrungsgemäss beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 v. H. des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 € monatlich als Werbungskosten anerkannt werden.

Zur weiteren Vereinfachung kann der monatliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ergibt, für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden.

Nach R 22 Abs. 2 steuerfrei ersetzte Telekommunikationsaufwendungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag.

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So, das heißt also folgendes:

Ich muß mich wegen EDV-Bereitschaft in den Betrieb einwählen. So, deswegen habe ich letztes Jahr eine ISDN-Anlage gekauft und muß einen Internetzugang haben. Also kann ich jetzt die ISDN Anlage absetzten und ohne Fahrtenbuch 20€ im Monat von meinen Internetkosten als Werbungskosten geltend machen?

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@bimei

Thx. Wo hast du denn das her? Würde mich mal interessieren, wo man sowas finden kann... :)

Also wenn ich über 3 Monate so ein von dir "Fahrtenbuch" genannten Verbindungsnachweis führe, dann kann ich den Betrag dann danach einfach für den rest des Jahres hochrechnen und den dann absetzen? Verstehe ich das so richtig? :confused:

Immer dieses dumme Beamtendeutsch. *grrrr* :rolleyes:

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Hi B. J.,

Original geschrieben von Captain B.J.Honeycut

Ich muß mich wegen EDV-Bereitschaft in den Betrieb einwählen. So, deswegen habe ich letztes Jahr eine ISDN-Anlage gekauft und muß einen Internetzugang haben. Also kann ich jetzt die ISDN Anlage absetzten

Ja, voll abzugsfähig, alles was unter GWGs fällt sofort, sonst Abschreibung über drei Jahre.

und ohne Fahrtenbuch 20€ im Monat von meinen Internetkosten als Werbungskosten geltend machen?

Wenn bei Deinen Kosten 20 € nicht mehr als 20 v. H. des monatlichen Rechnungsbetrages sind, ja. Ob das Fahrtenbuch trotdem verlangt wird, handhaben die Finanzämter noch unterschiedlich, kommt eben drauf an, ob man die berufliche Nutzung glaubhaft machen kann.

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Original geschrieben von Crash2001

Thx. Wo hast du denn das her? Würde mich mal interessieren, wo man sowas finden kann...

Zuerstmal müsste man wissen, dass es sowas wie Lohnsteuerrichtlinien zum EStG gibt und die neuesten auch zur Verfügung haben. Im Internet ist das schwierig, die meisten veröffentlichen nur Auszugsweise, Chance hat man auf www.steuernetz.de, ist allerdings teilweise kostenpflichtig. Ich hatte ein Buch. ;)

Also wenn ich über 3 Monate so ein von dir "Fahrtenbuch" genannten Verbindungsnachweis führe, dann kann ich den Betrag dann danach einfach für den rest des Jahres hochrechnen und den dann absetzen? Verstehe ich das so richtig?

Genau. Das Fahrtenbuch sollte Verweildauer, Internetseiten und beruflichen Zusammenhang darstellen, bei privaten Zeiten wird eben nur die Zeit eingetragen.

Immer dieses dumme Beamtendeutsch. *grrrr*

Mach Dir nichts draus, wenn das jeder verstehen würde, würden in diesem Fall Steuerleute einen Teil ihrer Daseinsberechtigung einbüssen. :D

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