Veröffentlicht 8. März 20241 j Guten Tag, die Frage steht im Titel. Wir sind im Betrieb der Meinung, dass das Zeugnis aus dem ersten Lehrjahr einen Schnitt von 2,49 in den wesentlichen Fächern betragen muss, ist dies so korrekt? Wir bekommen keine Halbjahreszeugnisse und unser nächstes Zeugnis (2. Lehrjahr) erst nach Ablauf der Frist.
8. März 20241 j Moin ich habe den Antrag auch bereits mit dem 1. Zeugnis abgeschickt. Einsendeschluss ist bis immer 01.09. Mein Ausbilder sitzt auch bei der IHK und meinte man kann sich, solange der Schnitt passt auch mit dem ersten Zeugnis anmelden. Werde trotzdem zur Sicherheit noch einen Antrag mit dem nächsten Zeugnis stellen. Du bekommst doch das 2. Zeugnis vor den Sommerferien, das sollte noch in der Frits sein. VG
8. März 20241 j Autor Vielleicht ist das von IHK zu IHK unterschiedlich, aber bei uns muss der Antrag bis zum 15.5. eingehen, wenn man an der Winterprüfung teilnehmen möchte. Daher bekommen wir vor der Frist kein Zeugnis mehr.
8. März 20241 j Wieso rufst du dann nicht bei deiner IHK an und fragst da nach? Hier wirst du, weil vor 3 Minuten schrieb Prozessmacher: von IHK zu IHK unterschiedlich keine zuverlässige Antwort bekommen können.
8. März 20241 j Autor Naja, es gibt durchaus Welten, in denen irgendwer sicherlich auch eine Frist zur Anmeldung hat, die vor dem nächsten Zeugnis liegt, also könnte dies schon sein.
8. März 20241 j vor 2 Stunden schrieb Prozessmacher: ist dies so korrekt? Ja. Ich habe meine Ausbildung auch von 3 auf 2,5 Jahre verkürzt und den Antrag abgeschickt, bevor ich das 2. Jahr beendet habe. Also mit dem Berufsschulzeugnis aus dem ersten Jahr.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.