sheep Geschrieben 6. Mai 2002 Autor Geschrieben 6. Mai 2002 Stehst sonst noch etwas wissenswertes in den Informationsblättern drin, z.B. erlaubte Hilfsmittel oder ähnliches ?
sally Geschrieben 7. Mai 2002 Geschrieben 7. Mai 2002 entschuldigt leute! es kann natürlich sein, dass ich gh-1 und gh-2 vertauscht habe; aber eins von beiden ist jedenfalls kern- und eins fachquali!
painkiller Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Original geschrieben von sheep Stehst sonst noch etwas wissenswertes in den Informationsblättern drin, z.B. erlaubte Hilfsmittel oder ähnliches ? hallo nochmal... also hilfsmittel sind von der ihk berlin im schriftlichen zulassungschreiben zur prüfung mit " einem Tafelwerk ihrer Wahl " beschrieben... naja Hilfe findet man in meinem Tafelwerk schon... kann mich dann ein wenig relaxter um pap und strucktogramm kümmern... hoffe geholfen zu haben.
BrainSpy Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Also die IHK Rheinhessen schreibt folgendes in die Einladung: "Sie benötigen zur Markierung der Antworten einen Kugelschreiber. Ein netzunabhängiger, geräuscharmer, nicht programmierbarer Taschenrechner und ein Tabellenbuch sind erlaubt. Das Mitführen von Handys ........ u.s.w. " Es ist nicht definiert in welchen Prüfungsteilen welche Hilfsmittel benutzt werden dürfen. Das Bedeutet alle bei der IHK Rheinhessen können das Tabellenbuch sowie den Taschenrechner in allen Prüfungsteilen verwenden. Gruß @ all
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