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Geschrieben

entschuldigt leute!

es kann natürlich sein, dass ich gh-1 und gh-2 vertauscht habe; aber eins von beiden ist jedenfalls kern- und eins fachquali!

Geschrieben
Original geschrieben von sheep

Stehst sonst noch etwas wissenswertes in den Informationsblättern drin, z.B. erlaubte Hilfsmittel oder ähnliches ?

hallo nochmal...

also hilfsmittel sind von der ihk berlin im schriftlichen zulassungschreiben zur prüfung mit " einem Tafelwerk ihrer Wahl " beschrieben... naja Hilfe findet man in meinem Tafelwerk schon... kann mich dann ein wenig relaxter um pap und strucktogramm kümmern... :rolleyes:

hoffe geholfen zu haben.

Geschrieben

Also die IHK Rheinhessen schreibt folgendes in die Einladung:

"Sie benötigen zur Markierung der Antworten einen Kugelschreiber. Ein netzunabhängiger, geräuscharmer, nicht programmierbarer Taschenrechner und ein Tabellenbuch sind erlaubt. Das Mitführen von Handys ........ u.s.w. "

Es ist nicht definiert in welchen Prüfungsteilen welche Hilfsmittel benutzt werden dürfen.

Das Bedeutet alle bei der IHK Rheinhessen können das Tabellenbuch sowie den Taschenrechner in allen Prüfungsteilen verwenden.

Gruß @ all

:rolleyes:

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