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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Leute!

Ich habe folgendes Problem:

Mein Ausbildungsvertrag endet offiziell am 14.07.02 und ich habe einen Arbeitsvertrag von einer anderen Firma bekommen, der ab 01.07.02 gelten soll.

Diesen Anfangstermin kann ich logischerweise nicht halten, da ich sonst gegenüber meinem Ausbildungsbetrieb vertragsbrüchig werde.

Die Frage ist nun: kann ich einen Vertrag bei der anderen Firma ab 15.07.02 unterzeichnen, selbst wenn ich die mündliche Prüfung noch nicht abgelegt (und damit auch bestanden) habe? Ich weiss nun nicht, ob der Ausbildungsvertrag so lange gilt bis ich die Prüfung komplett bestanden habe oder ob es u.U. möglich ist, die mündliche Prüfung auch dann zu absolvieren wenn der Ausbildungsvertrag ausgelaufen ist und ich bereits einen Arbeitsvertrag unterzeichnet habe. In letzterem Fall würde mich mein neuer Arbeitgeber für alle anfallenden Prüfungstage von der Arbeit freistellen.

Wer weiss mehr?

Bye,

Saga

Original geschrieben von bimei

Dein Ausbildungsvertrag endet nach BBiG erst mit Bestehen der Abschlussprüfung.

Fast richtig. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Ausbildungsvertrag ausläuft, bevor die mündliche / schriftliche Prüfung geschrieben / bestanden wurde. In dem Fall endet der Ausbildungsvertrag trotzdem.

Im umgekehrten Fall ist es so, wie bimei es sagte. Wenn du deine Prüfung bestanden hast, ist die Ausbildung beendet - auch vor dem 14.07.

  • Autor

Hi Leute und danke für eure Posts! Mein neuer Arbeitgeber und ich haben das Problem jetzt ganz einfach erschlagen: Ich fange ab dem 1.8. an. :)

Im Zweifelsfall hab ich dann eben noch 2-3 Wochen Urlaub, das ist auch nicht schlecht. ;)

Original geschrieben von Saga

Hi Leute und danke für eure Posts! Mein neuer Arbeitgeber und ich haben das Problem jetzt ganz einfach erschlagen: Ich fange ab dem 1.8. an. :)

Auch eine Möglichkeit.

Was ich übrigens noch vergessen habe :

Wenn jemand einen Arbeitsvertrag für den Zeitpunkt nach seiner Ausbildung abschließt, bevor er weiß, ob er diese termingerecht beenden kann (Das Bestehen ist noch nicht sichergestellt), gleichzeitig aber unter eben dieser Berufsbezeichnung eingetellt werden soll, gilt grundsätzlich ein Vorbehalt, das heißt, würde die Prüfung nicht bestanden werden, so wäre auch dieser Vertrag nichtig.

  • Autor
Original geschrieben von bimei

Das ist natürlich die beste Lösung, Glückwunsch zum Arbeitsvertrag. :)

Danke! *freu* Ab 1.8. schimpfe ich mich Junior-Softwareentwicklerin...das hat schon was...*lach*

[OT]Ziehst Du in eine andere Stadt?[/OT]

Ja, nach Göttingen. :)

Und damit's nicht ganz OT wird ;) poste ich -für alle die's interessiert- was mir die IHK zu dem Thema gesagt hat:

Laut BBiG muss ich so lange bei meinem Ausbildungsbetrieb bleiben bis ich die Prüfung komplett absolviert und bestanden habe auch wenn die Mündliche erst nach "Ablauf" des Vertrags ist. Bei Bestehen der Mündlichen endet der Ausbildungsvertrag sofort...aber das war ja ohnehin schon bekannt. :)

Bye und nochmal vielen Dank an euch beide!

Saga

  • Autor
Original geschrieben von lwp

...werden soll, gilt grundsätzlich ein Vorbehalt, das heißt, würde die Prüfung nicht bestanden werden, so wäre auch dieser Vertrag nichtig.

Ich glaube/hoffe zwar nicht, dass ich durchgerasselt bin, aber für den Fall der Fälle ist es gut das zu wissen! :) Danke lwp! :)

Bye,

Saga

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