Veröffentlicht 10. Dezember 200123 j Hey Leuts! Ich hab da 'ne Frage: Der 24. und 31.12. sollen ja als halbe Arbeits- bzw. Urlaubstage gelten. Bei uns im Betrieb ist das leider nicht so Weiß jemand, wo das als Gesetz oder Regelung niedergeschrieben ist? Thx!
10. Dezember 200123 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von HolgerS: <STRONG>Ich hab da 'ne Frage: Der 24. und 31.12. sollen ja als halbe Arbeits- bzw. Urlaubstage gelten.</STRONG>
10. Dezember 200123 j Hi HolgerS! Ich weiß zwar net wie es rechtlich aussieht aber wir müssen an Heiligabend und Sylvester einen GANZEN Tag Urlaub machen wenn wir frei haben wollen. Allerdings erst seit diesem Jahr. Letztes Jahr war entweder nur ein halber Tag oder sogar ganz frei. Liebe Grüße
10. Dezember 200123 j Hat diese Regelung nicht irgendetwas mit den Tarifbestimmungen zu tun? Das kann von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein.
10. Dezember 200123 j Hi, wenn es keine tarifvertragliche o. ä. Regelung gibt, sind der 24.12. und 31.12. nach Bundesurlaubsgesetz normale Werktage und keine gesetzlichen Feiertage, sprich es kann ein voller Arbeitstag sein.
10. Dezember 200123 j Gesetzliche Regelung siehe bimei! Abweichungen, wie bei uns, können nur im Tarifvertrag stehen oder es kann eine Absprache mit dem Personalrat geben oder in kleinen Firmen sagts der Chef (oder in diesem Fall eben nicht) -> :cool: -> Man kann es überleben! Tschaui
10. Dezember 200123 j Das hängt von der Firma ab. Es gibt Firmen, da zählt der 24.12. und der 31.12. als halber Arbeitstag und viele berechnen einen ganzen Tag Urlaub... Dann gibt es Firmen, die berechnen nur einen halben Tag Urlaub (also 1 Tag Urlaub und beide Tage frei), so ist es bei den meisten meiner Kollegen in der Schule. Bei mir ist es so, dass meine Firma den 24.12. und 31.12. als arbeitsfrei ohne Urlaubsabzug sieht..., sodass ich keinen Urlaub nehmen muss... Hängt also von deinem Chef oder Gewerkschaft ab...
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