Zum Inhalt springen

Anzahl Prüfer anwesend ???


Cultich

Empfohlene Beiträge

Es sitzen da immer 2*n+1 Prüfer, n=[1,2,3] (das Zeichen für "Element von" finde ich auf die Schnelle nicht)

Üblich sind 3er PAs, wobei da auch noch Gäste sitzen können, die nicht an der Notenfindung teilnehmen. Also zur Sicherheit würde ich, wenn nötig, 5 Handouts anfertigen.

JDB

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei mir waren es 4 Leute. Aber alle waren recht locker, da hat man die Nervousität schnell vergessen und der rest läuft von alleine. Zur Aufteilung

1 PA = Fragen direkt zum Projekt und dessen entwicklung

2 PA = Fragen zu Protokollen

3 PA = Fragen zu theoretischen Softwareentwicklung

4 PA = Fragen zur Datensicherung

Mach dich nicht selbst verrückt, so schwer ist das nicht

Und viel Glück

Andie2409

http://strikeforce.xl6.de

:)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von ibw99

bei mir in köln fisi waren es 6 davon haben 3 fragen gestellt. [...]

Huch?!? Ich lese hier doch immer, daß die Kölner Kollegen so überaus genau und streng sind. Wie kommen die denn dann auf einen 6-er Ausschuß?

Btw., wir halten es hier in Bonn bei den FISIs immer so, daß die beiden Mitglieder des PA, die die Projektarbeit benotet haben, auch die Fragen im Fachgespräch stellen. Wir sprechen und dazu vorher immer genau ab. Sollte dann noch Zeit sein, so haben die restlichen PA-Mitglieder danach noch die Möglichkeit, auch Fragen zu stellen. Aber das passiert eher selten.

Die Fragen selbst sind immer ein Mix aus gezielten Fragen zum Projekt und allgemeineren Fragen zum Umfeld, zu den Schnittstellen (Datensicherheit, Datenschutz, Backup, neue Technologien, Trends, Testszenarien ...). Und wenn ein Prüfling wirklich gar nix weiß, dann kommen halt die Standard-Fragen nach den IP-Grundlagen.

gruß, timmi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Michi.LG

Ein Kollege erzählte gerade, daß bei ihm 5 kommen sollten und nur 3 erschienen wovon einer aus der Schule bekannt war.

a) Es ist grundsätzlich ein 3er Ausschuß mit 2 Stellvertretern (rotierend), dann geht das

B) Wenn es wirklich ein 5er Ausschuß war, ist der mit 3 Mann nicht beschlußfähig, und damit ist das Ergebnis sofort anfechtbar.

Ich gehe von a) aus!

JDB

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Leute,

die Zusammensetzung des Aussschusses kann aus beliebig vielen Prüfern und / oder Zuhörern bestehen.

Zur Beschlussfähigkeit des Prüfungsausschusses ist jedoch die Anwesenheit von mindestens 3 Prüfern erforderlich. Für alle die es ganz genau wollen: Es kann in der Prüfungsordnung nachgelesen werden, zu bekommen bei der IHK.

Ghost4711

PS: Die Informationen gelten für die IHK Pfalz, ich denke aber das sie bundesweit gültig sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Ghost4711

die Zusammensetzung des Aussschusses kann aus beliebig vielen Prüfern und / oder Zuhörern bestehen.

Zur Beschlussfähigkeit des Prüfungsausschusses ist jedoch die Anwesenheit von mindestens 3 Prüfern erforderlich. Für alle die es ganz genau wollen: Es kann in der Prüfungsordnung nachgelesen werden, zu bekommen bei der IHK.

Das ist so nicht ganz korrekt.

Ein Prüfungsausschuß besteht aus 2xn+1 Mitgliedern. Der Grund dafür ist, daß damit bei Abstimmungen keine Patt-Situation entstehen soll.

Ein Ausschuß ist auch nur dann beschlußfähig, wenn mindestens 75% der Mitglieder anwesend sind. D. h. daß bei 5er PAs mindestens 4 Mitglieder anwesend sein müssen. Gibt es doch Stimmengleichheit, entscheidet der Vorsitzende.

Zuschauer, stellvertretende Prüfer usw. gehören _nicht_ dem Ausschuß an, und dürfen nur bei der Präs./Fachg. dabei sein, wenn der Prüfling keinen Einspruch einlegt. Der Prüfling ist dazu vorher zu befragen.

Bei der Notenfindung darf kein Zuschauer, kein stellvertretender Prüfer oder andere Leute dabei sein! Alles andere wäre ein Formfehler, der die Prüfung sofort angreifbar macht...

Bei unserem Ausschuß (3er mit 1 rotierenden Stellvertreter z.Z.) muß der Stellvertreter aus dem Zimmer, wenn der PA die Noten beschließt,

und bei der Begrüßung des Prüflings wird der jeweilige Stellvertreter als Gast bezeichnet und erst die Zustimmung des Prüflings eingeholt, ob er zuhören darf.

Das ist lt. unserem Rechtsassessor die juristisch korrekte Vorgehensweise...

JDB

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von joderbaer

[in Prüfungsausschuß besteht aus 2xn+1 Mitgliedern. Der Grund dafür ist, daß damit bei Abstimmungen keine Patt-Situation entstehen soll.

Ein Ausschuß ist auch nur dann beschlußfähig, wenn mindestens 75% der Mitglieder anwesend sind. D. h. daß bei 5er PAs mindestens 4 Mitglieder anwesend sein müssen. Gibt es doch Stimmengleichheit, entscheidet der Vorsitzende.

Zuschauer, stellvertretende Prüfer usw. gehören _nicht_ dem Ausschuß an, und dürfen nur bei der Präs./Fachg. dabei sein, wenn der Prüfling keinen Einspruch einlegt. Der Prüfling ist dazu vorher zu befragen.

Bei der Notenfindung darf kein Zuschauer, kein stellvertretender Prüfer oder andere Leute dabei sein! Alles andere wäre ein Formfehler, der die Prüfung sofort angreifbar macht...

Bei unserem Ausschuß (3er mit 1 rotierenden Stellvertreter z.Z.) muß der Stellvertreter aus dem Zimmer, wenn der PA die Noten beschließt,

und bei der Begrüßung des Prüflings wird der jeweilige Stellvertreter als Gast bezeichnet und erst die Zustimmung des Prüflings eingeholt, ob er zuhören darf.

Das ist lt. unserem Rechtsassessor die juristisch korrekte Vorgehensweise...

JDB

Hmmm, interessant. Also entweder sind die Regelungen der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich oder ich weiss auch nicht.

In unserem Ausschuss müssen, wie gesagt, 3 Mitglieder zur Beschlussfähigkeit anwesend sein (gemäß Prüfungsordnung). Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Ebensowenig die Regelung der ungeraden Anzahl von Prüfern. An der Notenfindung können alle Mitglieder des Prüfungsausschusses teilnehmen, sofern Sie auch bereits die Projektarbeit bewertet haben, oder stellvertretend für ein ausgefallenes Mitglied teilnehmen. "Zuhörer" dürfen natürlich nicht an der Notenfindung teilhaben, wie bereits von Dir erwähnt.

PS: Wäre interessant auch von anderen Regionen einmal die Vorgehensweise zu Hören.

Ghost4711

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leute,

es ist allmaehlich zum Haareraufen!

Die Zusammensetzung von PAs ist weder Laendersache noch lokale IHK-Sache, sondern Bundesrecht (BBiG, Suchmaschine!).

Ein PA besteht aus Arbeitnehmer-, Arbeitgebervertretern und Lehrern.

Ausserdem gilt:

AN+AG+L >= 3

AN == AG

1 <= L<= AN

Daraus folgt, ein Pruefungsausschuss kann an Mitgliedern haben: 3, 5, 6, 7, 8, 9... Personen, nur nicht 4.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So steht es nun mal im Gesetz (§ 37 BBiG):

(1) Der Prüfungsausschuß besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.

(2) Dem Prüfungsausschuß müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter.

Vielleicht war das ja ein Prüfer in Ausbildung? :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Uncle Reaper

Vielleicht war das ja ein Prüfer in Ausbildung? :confused:

dies ist gar nicht mal so unüblich. bei pa´s der ihk-frankfurt hat man die möglichkeit als "prüferfrischling" ;) prüfungen beizusitzen. man kann natürlich auf die entscheidungsfindung des pa´s keinen einfluss nehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von goepp

dies ist gar nicht mal so unüblich. bei pa´s der ihk-frankfurt hat man die möglichkeit als "prüferfrischling" ;) prüfungen beizusitzen. man kann natürlich auf die entscheidungsfindung des pa´s keinen einfluss nehmen.

Lt. unserem Rechtsassessor haben alle Nicht-Prüfer bei der Notenfindung draussen zu bleiben.

Wenn ein unzufriedener Prüfling das mitkriegt, daß da nicht nur "seine" Prüfer saßen, ist die Note schneller gekippt als Du blinzeln kannst...

JDB

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...