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Eintrag in Personalakte


Slayer8

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Original geschrieben von Doham

...- nur ich denke nicht, das die Personenbezogene Daten bzw. die Personalakte rausrücken...

Eben.

Wenn man sich mal in die Gegensite versetzt ... warum sollte ich die vorherige Firma anrufen? Ich hab die Bewerbungsunterlagen, hatte mind. ein Gespräch mit dem Bewerber. Wenn ich dem gegenüber so misstrauisch bin, kommt er für mich gar nicht in Frage.

@gealany

Nur nicht so schlecht denken. Das eventuelle eigene Handeln ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit dem anderer. Oder geht das nach dem Motto "was ich selber tu, trau ich auch anderen zu"?

bimei

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warum sollte ich die vorherige Firma anrufen?

Nun, mal angenommen, jemand ist in seiner Firma dadurch aufgefallen, dass er beispielsweise Diebstähle begangen hat, aber nicht deswegen gekündigt, sondern "nur" abgemahnt wurde (Nicht jeder Diebstahl darf zur fristlosen Kündigung führen, so würde der Diebstahl eines Bleistiftes wg. des geringen Wertes eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nicht rechtfertigen und hätte vor einem Arbeitsgereicht keinen Bestand).

Nun gestehen die Arbeitsgerichte es den Arbeitgebern zu, solche Angelegenheiten beim ehemaligen Arbeitgeber in Erfahrung bringen zu dürfen, sofern es innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (Ich glaube, es waren 12 Monate) Vorkommnisse bestimmter Art gab. Diebstähle beispielsweise gehören dazu, da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer natürlich ein gewisses Maß an Vertrauen geben muss.

Insofern soll das sowohl Arbeitgebern, als auch Arbeitnehmern nützen, denn Arbeitgeber haben immer das Recht, fristlose Kündigungen wg. "Irrtums in der Person" auszusprechen, was meistens langwierige Prozesse vor Arbeitsgerichten nach sich zieht, da die meisten Arbeitnehmer gerichtlich gegen solche Kündigungen vorgehen und versuchen, eine Abfindung einzuklagen.

Im April gab es dazu einen Fall - ich glaube, in Frankfurt, muss ich mal nachschauen. Und zwar war folgendes : Eine Supermarktkassiererin hatte eine neue Stelle angetreten. Bei ihrem vorherigen Arbeitgeber war sie durch zwei kleinere Diebstähle negativ aufgefallen, hatte dann allerdings von sich aus gekündigt, bevor es zu einer fristlosen Kündigung kam.

Im Arbeitszeugnis waren natürlich keine Hinweise auf diese Vorkommnisse zu finden.

Der neue Arbeitgeber traf ca. 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnis per Zufall den alten Arbeitgeber. In einem Gespräch kamen dann diese Diebstähle heraus.

Kurze Zeit später wurde der Frau fristlos wg. Irrtums in der Person gekündigt.

Die Frau zog vor ein Arbeitsgericht und verlor. Das Arbeitsgericht entschied, dass die Kündigung rechtmäßig sei. Die Urteilsbegründung lautete (aus dem Gedächtnis heraus) in etwa so :

Der Arbeitgeber habe ein Recht darauf, bestimmte Vorkommnisse in Erfahrung zu bringen, wenn sie das nötige Vertrauen, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten entgegenbringen muss, beeinträchtigen würden. Es müsse sichergestellt sein, dass dieses Vertrauen gerechtfertigt sei. Die Kassiererin hätte dem Arbeitgeber diese Vorkommnisse mitteilen müssen. Da sie das nicht gemacht habe, sei nicht sichergestellt, dass sie die Stelle auch bekommen hätte, wenn diese dem Arbeitgeber vorher bekannt gewesen wären. Da der Arbeitgeber aber ein Recht auf diese Information gehabt habe, wäre es legitim gewesen, wenn er dies beim vorherigen Arbeitgeber in Erfahrung gebracht hätte.

Allerdings spiele auch der Zeitraum eine Rolle. Es könne natürlich nicht sein, dass einem Arbeitnehmer wg. des Verschweigens eines Vorfalles gekündigt würde, das beispielsweise 3 Jahre zurückläge. In diesem Falle wäre der Vorfall aber relevant, da er nicht länger als 12 Monate zurückläge.

Das war die Urteilsbegründung, soweit ich mich erinnern kann. Werde sie aber nochmal heraussuchen.

Das gilt jetzt allerdings nur für ganz bestimmte Fälle. In so einem Fall wäre es aber erlaubt, den vorherigen Arbeitgeber konkret zu fragen, wenn der Arbeitnehmer das verschwiegen hat.

Für Arbeitsweise u.ä., gilt das selbstverständlich nicht, dafür gibt es das Arbeitszeugnis. Also anrufen & nachfragen, wie der Arbeitnehmer sich so angestellt hat, ist nicht erlaubt.

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Original geschrieben von Felicie

Ist es bei Vorfällen wie Diebstahl nicht sogar strafbar, wenn der ehemalige Arbeitgeber so etwas im Zeugnis unterschlägt? Da war doch irgendwas, dass man nicht schreiben darf, dass man ihr vertrauen kann, wenn es nicht stimmt, oder?

Das wäre mir neu.

Generell gilt, dass ein Arbeitszeugnis keine Formulierungen enthalten darf, die dem Arbeitnehmer die Jobsuche schwermachen, bzw. Hindernisse darstellen; also negative Äußerungen. Eine mögliche Alternative wäre es, darauf überhaupt nicht einzugehen.

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@Felicie

Ist es bei Vorfällen wie Diebstahl nicht sogar strafbar, wenn der ehemalige Arbeitgeber so etwas im Zeugnis unterschlägt?

Nein!!

Es ist sogar strafbar wenn er es tut.

Der Arbeitgeber kann ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.

Manne :cool:

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Nein!!

Es ist sogar strafbar wenn er es tut.

Der Arbeitnehmer hat das Recht, das Zeugnis einzusehen und kann es korrigieren lassen. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, kann der Arbeitnehmer vor ein Arbeitsgericht ziehen, und erst dann kann festgestellt werden, dass Formulierungen im Zeugnis gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen.

Aber strafbar im Sinne von "Anzeige erstatten" ist es nicht.

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@lwp

Ist mir schon klar, ich wollte es nur etwas überspitzt darstellen.

Der Arbeitnehmer hat das Recht, das Zeugnis einzusehen und kann es korrigieren lassen.

Das Zeugnis bekommt der AN ausgehändigt oder zugeschickt. Ich glaube eher du meinst die Personalakte.

@gealany

Wozu dann ein Arbeitszeugnis, wenn es eh niemand bekommt?

Wieso?!

Das Arbeitszeugnis bekommst du ausgehändigt und solltest es natürlich auch deiner Bewerbung für den neuen Arbeitsplatz hinzufügen.

Deine Personalakte verbleibt bei deinem vorherigen AN.

Im übrigen sollte man immer um ein qualifiziertes Zeugnis bitten.

Manne :cool:

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Original geschrieben von Manne

Ist mir schon klar, ich wollte es nur etwas überspitzt darstellen.

Sollte auch eher an andere gerichtet sein, als an dich. ;)

Das Zeugnis bekommt der AN ausgehändigt oder zugeschickt. Ich glaube eher du meinst die Personalakte.

Nein. Ich meinte schon das Zeugnis. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Aber auch beim Zeugnis besteht das Recht auf Einsicht (Wäre dann die Aushändigung) und Korrektur.

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