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Geschrieben

Hi Leutz!

Wollt mal fragen ob sich da jemand von euch vielleicht auskennt. Steht mir Sonderurlaub zu bzw. muß mich mein Arbeitgeber beurlauben, wenn ich vim Gericht als Zeuge geladen werde? Nehm ich ja mal stark an. Aber da es bei unserem Beruf ja nix tarifliches oder festgelegtes gibt frag ich lieber mal, wundern tut mich da nix mehr.

Bye anische

Geschrieben
Original geschrieben von anische

[..]bzw. muß mich mein Arbeitgeber beurlauben, wenn ich vim Gericht als Zeuge geladen werde?

[..]

Korrektur :

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer freistellen.

Entstehen dem Arbeitnehmer dadurch Kosten (z.B. Fahrkosten) oder finanzielle Ausfälle (z.B. durch Nichtzahlung des Stundenlohns), kann er dies beim Gericht angeben und erhält für Fahrtkosten und sonstige Ausfälle eine Erstattung, bzw. Entschädigung.

Geschrieben

Stellt dein AG dich NICHT frei, und hat er dafür keine zwingenden Gründe wird das für ihn eine teuere Angelegenheit! Du bist gesetzlich verpflichtet einer gerichtlichen Aufforderung nachzukommen, ausser stehen dem WICHTIGE Gründe entgegen, z.B. Zwischenprüfung, Abschlussprüfung etc.

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